Hallo!
Gegen unseren Mandanten wurde eine einstw. Verf. erlassen, am Tage des Erlasses hat der gegnerische RA sofort die Kostenfestsetzung beantragt. Wir haben Widerspruch gegen die einstw. Verf. eingelegt und jetzt den KFA zur Stellungnahme erhalten. An sich ist gegen den Antrag nichts einzuwenden, aber was mache ich, um zur Zeit den KFB gegen unseren Mandanten zu verhindern?
Vielen Dank,
Juty
Kostenfestsetzung nach Widerspruch gg. einst. Verf.
- rebru82
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Schreib einfach die Stellungnahme an das Gericht, dass gegen die einst. Verf. Widerspruch erhoben wurde und der Antrag auf Kostenfestsetzung daher zurückzustellen ist.
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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Wobei ich das Gericht lieber freundlich darum "bitten" würde, das KF-Verfahren bis zur Entscheidung über den Widerspruch zurückzustellen. Verpflichtet ist es dazu nämlich nicht, schon allein, wenn der Kläger auf einen KFB besteht - was auch sein Recht ist.
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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