PKH-Verfahren über Antrag der Gegenseite, wie rechne ich ab?

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Gast

#1

02.09.2009, 12:48

Hallo!

Ich habe mal wieder ein Problem, das mir Kopfzerbrechen bereitet:

Wir haben ein Mandat, in dem unsere Mandanten von der Mutter des einen Mandanten verklagt wurden. Sie (die Mutter) hat Prozesskostenhilfe beantragt mit der Maßgabe, dass die Klage nur dann geführt werden soll, wenn PKH bewilligt wird. Am Freitag ist nun der Termin im Prozesskostenhilfeverfahren.

Welche Gebühren kann ich abrechnen? Gilt für uns auch die Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV RVG oder kann ich eine ganz normale Verfahrensgebühr abrechnen?

Ganz lieben Dank für Eure Hilfe!

LG Bastis Mum
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Sandra S.
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Beruf: Rechtsfachwirtin

#2

02.09.2009, 21:07

Hallo,

da ihr euch im PKH-Prüfungsverfahren befindet, gibts für euch auch nur die Nr. 3335 (also 1,0). Und wenn ihr zum Termin geht, dann natürlich noch eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 (Vorb. 3.3.6).
Liebe Grüße
von Sandra
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