Anrechnung 2300 auf PKH zunächst auf Regelvergütung?

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Angie-Maus
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#1

01.09.2009, 14:16

Hallo,
ich hoffe ich bin hier überhaupt richtig...
Wir haben in einer Sache den Mandanten außergerichtlich vertreten, dann Klage eingereicht, es gab ein Urteil. Die Geschäftsgebühr ist tituliert.
Die erste PKH-Abrechnung war falsch, da die Anrechnung vergessen wurde.
Jetzt muss ich die korrigieren. Der Streitwert beträgt 3.500,00 €. Das Programm rechnet die Geschäftsgebühr automatisch zunächst auf die Differenz zur Regelvergütung an, erst dann auf die PKH-Gebühren. Mein Chef möchte, dass ich etwas dazu schreibe, da man das ja nicht sofort versteht :?: "Wir müssen dem Gericht das erklären!"
Worauf muss ich mich berufen? Auf § 58 (2) RVG??
Muss heute noch raus, also für schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar!
LG
gkutes

#2

01.09.2009, 15:07

also wenn die Vorgehensweise mit der Anrechnung so korrekt ist (was ich nicht weiß) braucht ihr das dem Gericht nicht erklären!
Angie-Maus
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#3

01.09.2009, 15:18

möchte Chef aber...
damit das Gericht das schneller versteht, schneller bearbeitet und nicht auf irgendeinen Stapel legt...

man muss die Ansichten des Chefs ja nicht immer teilen - tu ich in diesem Fall auch nicht!

Weiß denn sonst keiner etwas dazu??
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Sandra S.
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#4

01.09.2009, 21:21

Hallo Angie-Maus,

ich komm evtl. schon zu spät, aber vielleicht hilft dir das weiter:

KG Berlin, Beschluss vom 13.01.2009, Az.: 1 W 496/08:

1. Die in Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV vorgeschriebene Anrechnung der Geschäftsgebühr erfolgt auf die Regelvergütung des beigeordneten Rechtsanwalts nach §§ 13, 50 RVG, nicht auf die PKH-Vergütung nach §§ 45, 49.

2. Eine auf die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV erhaltene Leistung hat der beigeordnete Rechtsanwalt sich nach Maßgabe des § 58 Abs. 2 RVG als Vorschusszahlung anzurechnen zu lassen, soweit der Anrechnungsbetrag nach Vorbem. 3 Abs. 4 den Differenzbetrag der PKH-Vergütung nach §§ 45, 49 RVG zur Regelvergütung übersteigt.

3. Ist der Gegenstandswert der Geschäftsgebühr höher als der Streitwert des gerichtlichen Verfahrens, so erfolgt die Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 3 RVG-VV nicht verhältnismäßig, sondern nach dem (vollen) Wert des (gleichen) Gegenstandes.


Abs. 2 ist glaube ich genau das was du suchst, oder?
Liebe Grüße
von Sandra
orchidee_10
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#5

01.09.2009, 21:39

Hallo,

ich war neulich auf einer Schulung bez. des neuen § 15 a RVG u. § 55 Abs. 5 S. 2 RVG

- Hat der Mdt. auch die GG gezahlt? Eine Anrechnung muss nur erfolgen, wenn auch wirklich von Mdt. gezahlt (OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.1.08 - 8 WF 5/08 / OLG Oldenburg, Beschl. v. 18.2.08 - 6 W 8/0)

Wenn gezahlt - BGH vom 7.3.07 - VIII ZR 86/06

Ich hoffe, dass ich helfen konnte!
Angie-Maus
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#6

01.09.2009, 22:00

mh, irgendwie hab ich im Moment das Gefühl, da überhaupt nicht mehr durchzusteigen :(

Also die Geschäftsgebühr ist entstanden, tituliert worden und bisher von niemandem gezahlt worden - weder von M noch von G.

Wenn die Geschäftsgebühr gezahlt worden wäre, Anrechnung ok. Aber wenn doch noch nicht einmal zu erwarten ist, dass uns irgendjemand irgendwann einmal die Geschäftsgebühr zahlt, wieso sollen wir die dann überhaupt anrechnen?? Wir machen dann doch das totale "Minus-Geschäft".
2. Eine auf die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV erhaltene Leistung hat der beigeordnete Rechtsanwalt sich nach Maßgabe des § 58 Abs. 2 RVG als Vorschusszahlung anzurechnen zu lassen, soweit der Anrechnungsbetrag nach Vorbem. 3 Abs. 4 den Differenzbetrag der PKH-Vergütung nach §§ 45, 49 RVG zur Regelvergütung übersteigt.
"erhalten" haben wir die Leistung ja nicht...
aber im Prinzip meinte ich das schon. Hatte es mal irgendwo gelesen und wusste nicht mehr so genau wo.
Findet das auch Anwendung, wenn wir die Leistung nicht erhalten haben??

Gleichzeitig die Frage an orchidee:10
Hat der Mdt. auch die GG gezahlt? Eine Anrechnung muss nur erfolgen, wenn auch wirklich von Mdt. gezahlt (OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.1.08 - 8 WF 5/08 / OLG Oldenburg, Beschl. v. 18.2.08 - 6 W 8/0)
also keine Anrechnung wenn nicht gezahlt???

Das Gericht hat angefragt, ob eine Geschäftsgebühr ENTSTANDEN ist (das Wort "entstanden" war dabei gemarkert).

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

LG

Ps: ist noch nicht zu spät, Chef war nicht einverstanden und somit ist das noch nicht rausgegangen...
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