Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kerstinchen
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#1
28.08.2009, 13:24
Hallo Ihr Lieben!
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen PFÜB (Arbeitslohn) bei der Muster AG gemacht. Dieser wurde auch zugestellt. Nun erhalte ich vom Drittschuldner die Nachricht, dass der Schuldner durch Betriebsübergang jetzt bei der Muster Deutschland GmbH beschäftigt ist.
Muss ich jetzt nur einen Antrag beim Gericht stellen, dass der PFÜB berichtigt wird oder muss ich sogar einen neuen PFÜB machen. Tendiere eher zu einem neuen PFÜB aber bin mir nicht sicher…
Danke schon mal im Voraus
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
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JonesJess
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#2
28.08.2009, 14:21
Wenn sich der Gerichtsbezirk dadurch ändert, dann auf alle Fälle einen neuen PFÜB beantragen.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!