Hallo,
ich habe gerade folgendes Problem:
Wir haben eine Quote ausgezahlt bekommen, ca. ein Jahr später schreibt uns der Insolvenzverwalter an, dass er im Verteilungsplan die Gerichtskosten vergessen hat, unsere Quote sich daher verringert und fordert Geld zurück. Ich soll die Sache jetzt prüfen, ob der das überhaupt darf, aber kann leider nichts passendes finden.
Insoverwalter fordert Quote zurück wg. vergessenen GK
Wenn, dann handelt es sich um einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereichung. Allerdings ist das Verteilungsverzeichnis m.E. bindend. Muss eben der Insolvenzverwalter sehen, wie er aus der Sache raus kommt.
Aus purer Nettigkeit wäre ich dafür, das Geld zurückzuzahlen. Irren ist menschlich, jeder darf mal einen Fehler machen.
In diesem Falle muss der Verwalter am Ende aus seiner eigenen Tasche bezahlen, und das können nur Leute wollen, denen fremdes Elend völlig egal ist.
Du würdest dein Geld auch zurück haben wollen, wenn du eine versehentliche Überweisung (oder Zuvielzahlung) vorgenommen hättest und wärest dankbar, wenn die Gegenseite nicht suchen würde "Darf die eigentlich ihr Geld zurückverlangen." Zumal es sich nicht mal um Geld des Verwalters handelt.
Augen zu und durch und einfach mal entgegenkommender Weise die Rückzahlung veranlassen - wäre jedenfalls mein Vorschlag.
In diesem Falle muss der Verwalter am Ende aus seiner eigenen Tasche bezahlen, und das können nur Leute wollen, denen fremdes Elend völlig egal ist.
Du würdest dein Geld auch zurück haben wollen, wenn du eine versehentliche Überweisung (oder Zuvielzahlung) vorgenommen hättest und wärest dankbar, wenn die Gegenseite nicht suchen würde "Darf die eigentlich ihr Geld zurückverlangen." Zumal es sich nicht mal um Geld des Verwalters handelt.
Augen zu und durch und einfach mal entgegenkommender Weise die Rückzahlung veranlassen - wäre jedenfalls mein Vorschlag.
Mich wunderts, daß das 1 Jahr dauert... Nur interessehalber, war das ne Abschlagsverteilung? Welche Gerichtskosten hat er denn vergessen? Die vom Insolvenzgericht?
Grundsätzlich würd ich auch sagen, netterweise zurückzahlen. Aber ist die Frage, wie der Mandant das sieht und dann kommts ja noch drauf an, ob es ne hohe Quote gab. Wenn nicht, würd ich mich wahrscheinlich als Mandant auch querstellen...
Auf der anderen Seite hat er ja auch ne Haftpflicht... Ist zwar blöd für ihn, aber da muß er durch, wenns blöd läuft.
Grundsätzlich würd ich auch sagen, netterweise zurückzahlen. Aber ist die Frage, wie der Mandant das sieht und dann kommts ja noch drauf an, ob es ne hohe Quote gab. Wenn nicht, würd ich mich wahrscheinlich als Mandant auch querstellen...
Auf der anderen Seite hat er ja auch ne Haftpflicht... Ist zwar blöd für ihn, aber da muß er durch, wenns blöd läuft.
- niva
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Danke für die schnellen Antworten.
Die ungerechtfertigte Bereichung ist eine gute Idee, das werde ich mal versuchen.
Es handelt sich wohl um die Gerichtskosten des Insolvenzgerichts. Die Quote ist ziemlich gering und das mit dem Zurückzahlen sehe ich ja wie ihr. Es handelt sich um ne alte Gebührenforderung und mein Chef versucht alles um bloß nicht zahlen zu müssen und wenn ich ihm keine deutliche Begründung liefer, wird er es auch nicht zahlen und riskiert lieber eine Vollstreckung.
Die ungerechtfertigte Bereichung ist eine gute Idee, das werde ich mal versuchen.
Es handelt sich wohl um die Gerichtskosten des Insolvenzgerichts. Die Quote ist ziemlich gering und das mit dem Zurückzahlen sehe ich ja wie ihr. Es handelt sich um ne alte Gebührenforderung und mein Chef versucht alles um bloß nicht zahlen zu müssen und wenn ich ihm keine deutliche Begründung liefer, wird er es auch nicht zahlen und riskiert lieber eine Vollstreckung.
Aber die Gerichtskosten werden doch vorher gezahlt?!? *wirr* Normalerweise werden die vom Gericht doch zusammen mit den Schlußverfügungen (Datum Veröffentlichung, Festsetzung Vergütung, Bestimmung Schlußtermin etc.) mitgeteilt?!?