Hallo Ihr lieben...ich steht gerade vor folgendem Problem:
Ich habe die PKH-Tabelle aus 2004 vor mir liegen...habe in einem Verfahren meine Gebühren der Staatskasse in Rechnung gestellt und im Beschluss kommen die auf knapp 500 € mehr Vergütung als ich...
also, nicht dass ich mich beschweren möchte, Beschwerde werde ich bestimmt nicht einlegen...aber mal so allgemein gefragt...gibt es eine neu Tabelle 2004 und hatte ich nur glück, dass der Rechtspfleger nicht rechnen kann
PKH-Gebührentabelle
- Tine
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Ich habe auch die Tabelle von 2004. Ich denke, das es keine neue Tabelle gibt. Nach welchen Werten hast Du denn abgerechnet, dann kann ich mal nachsehen.
LG Tine
guck mal, ob die 1,0 gebühr aus über 30.000,00 € 291,00 € sind...
war ein lustiges verfahren..ich glaub ich habe das gericht mit meinen gebühren total verwirrt...war mit mehrvergleich...der rechtspfleger hatte selbst keine ahnung und ich habe immer fein hin und her begründet
war ein lustiges verfahren..ich glaub ich habe das gericht mit meinen gebühren total verwirrt...war mit mehrvergleich...der rechtspfleger hatte selbst keine ahnung und ich habe immer fein hin und her begründet
frisch, fromm, fröhlich, frei ans Werk :engel2
Liebe Grüße aus München
Liebe Grüße aus München
Kann es vielleicht sein, daß der Schuldner einfach Raten zahlt und Ihr daher Anspruch auf die Regelvergütung habt ?
Ist jetzt vielleicht ein dummer Gedanke, könnte aber sein. Wie hoch ist der Streitwert ?
Ist jetzt vielleicht ein dummer Gedanke, könnte aber sein. Wie hoch ist der Streitwert ?
ne, klar 391 € sorry, war nen schreibfehler, nach meiner tabelle auch
nein, hier zahlt keiner raten und nach der regelvergütung wären wir wesentlich höher...wahrscheinlich hat der rechtspfleger sich doch verrechnet...also psssssssssssssssssttt
nein, hier zahlt keiner raten und nach der regelvergütung wären wir wesentlich höher...wahrscheinlich hat der rechtspfleger sich doch verrechnet...also psssssssssssssssssttt
frisch, fromm, fröhlich, frei ans Werk :engel2
Liebe Grüße aus München
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