Ich brauche mal wieder Hilfe!
Ich muss einen Kostenfestsetzungsantrag machen. Nun habe ich eine Frage, ich denke der Gerichtskostenvorschuss und Kosten für evtl. Gutachten müssen auch da rein. Also mal abgesehen von den RVG Gebühren.
Kommen diese dann wirklich rein und wenn ja fehlt da noch was?
Und hier gibt es eine Quotelung die muss ich aber nicht mit rein nehmen oder?
Kfa gem. 104 ZPO Was kommt alles rein?
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Gerichtskosten brauchst du nicht extra aufführen. Schreibst einfach "Gerichtskosten, die nicht in der Kostenaufstellung enthalten sind, bitten wir hinzuzusetzen."
fahrtkosten RA / Mdt könnten noch fehlen
fahrtkosten RA / Mdt könnten noch fehlen
Wenn der Gutachter vom Gericht bestellt wurde, zählt das zu den Gerichtskosten. Gerichtskosten musst du nicht unbedingt in den KFA aufnehmen, hier reicht der Satz "es wird weiter beantragt, alle gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen."
Du kannst die Kosten natürlich auch angeben, dann werden sie nicht vergessen. Den Satz "es wird weiter beantragt..." solltest du aber trotzdem mit reinnehmen, falls du bei den Gerichtskosten was vergessen hast.
Kosten für Privatgutachten können nicht festgesetzt werden, die Kosten hätten dann mit eingeklagt werden müssen (z.B. bei Unfallschäden gang und gäbe).
Edith: Quotelung nimmst du nicht in den Antrag auf, das berücksichtigt der [s]Rechtsflegel [/s]Rechtspfleger von Amts wegen
Du kannst die Kosten natürlich auch angeben, dann werden sie nicht vergessen. Den Satz "es wird weiter beantragt..." solltest du aber trotzdem mit reinnehmen, falls du bei den Gerichtskosten was vergessen hast.
Kosten für Privatgutachten können nicht festgesetzt werden, die Kosten hätten dann mit eingeklagt werden müssen (z.B. bei Unfallschäden gang und gäbe).
Edith: Quotelung nimmst du nicht in den Antrag auf, das berücksichtigt der [s]Rechtsflegel [/s]Rechtspfleger von Amts wegen
Zuletzt geändert von immer am 07.08.2009, 15:34, insgesamt 1-mal geändert.
AC/D Schuhe aus!
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danke, und was ist mit Gutachterkosten?
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danke nochmal. Ihr seid eine große Hilfe
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Na Tante Edith, da wollen wir jetzt mal nicht komisch werden oder?immer hat geschrieben:Edith: Quotelung nimmst du nicht in den Antrag auf, das berücksichtigt der [s]Rechtsflegel [/s]Rechtspfleger von Amts wegen
~ Grüßle ~
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Das war mein Gutdraufundlustigsein wegen Wochenendvorfreude. Ich hoffe, ich bin damit niemandem auf den Schlips getreten. Wenn doch: Entschuldigung! War nicht böse oder verletzend gemeint.
AC/D Schuhe aus!
Unter gewissen Voraussetzungen (z. B. bei Versicherungsbetrugsverdacht) bekommt man die Kosten schon festgesetzt...Kosten für Privatgutachten können nicht festgesetzt werden, die Kosten hätten dann mit eingeklagt werden müssen (z.B. bei Unfallschäden gang und gäbe).
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"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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