Wir haben für unseren Mandanten Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid der Bundesagentur für Arbeit eingelegt. Es ging um die Beschäftigung ausl. Arbeitnehmer.
Dieser wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Dann haben wir noch bei der örtl. Agentur für Arbeit die Erteilung einer Arbeitserlaubnis beantragt - mit Erfolg.
Was kann ich hier berechnen? Das fällt doch unter Verwaltungsrecht oder?
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid - welche Gebühren?
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Für den WS gegen den Bescheid der Bundesagentur für Arbeit kannst Du die Gebühr Nr. 2400 VV RVG in Ansatz bringen.
Wie das bei der Arbeitserlaubnis aussieht, weiß ich jetzt auf die Schnelle auch nicht so genau...
Wie das bei der Arbeitserlaubnis aussieht, weiß ich jetzt auf die Schnelle auch nicht so genau...
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Ok danke, hilft mir schon weiter.
Weiß immer net genau, wann Betragsrahmengebühren anfallen und wann nicht...
Streitwert 5.000 € oder?
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Streitwert 5.000 € oder?
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Bzgl. Betragsrahmengebühren guck mal in § 3 RVG, der verweist dich aufs SGG, 183 wenn ich mich recht erinner.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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ups, stimmt ja *rotwerd*
danke
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Good lawyers know the law;
Great lawyers know the judge...!
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