Eine Unfallsache in dem unser Mdt die Stadt verlagt.
Es wurde für unseren Mdten ein Privatgutachten von SV X erstellt das das Gericht für soo gut erachtete das es im anschließendem Vergleich sagte das es die Kosten anerkenne. Ein Termin mit persönlichem ERscheinen unseres Mdten erfolgte auch noch.
Wir haben noch kein Urteil ich soll mir aber schonmal Gedanken um den Kostenfestsetzungsantrag machen und ich würde es so machen:
3100 VV Satz: 1,3 ... €
3104 VV Satz: 1,2 ....€
1003 VV Satz: 1,0 ...€
7002 VV .....€
7005 VV 4 Std. .... €
7008 VV Umsatzsteuer ...€
Gesamtbetrag .... €
Und Kosten der Partei für den Termin vom ....
Fahrtkosten
x km x2 x 0,25€ ....€
Zeitversäumnis
4 Std. á 3,00 €
+ SV Gutachten vom ....€
Gesamtbetrag ....€
Also jetzt mal ohne Beträge aber nehme ich dann die SV Gutachten Kosten bei den Kosten des RA oder bei den Kosten der Partei mit rein eigentlich doch bei den Kosten der Partei, denn dort sind sie ja auch entstanden und veranlagt worden, oder?
Und was mir auch noch wichtig ist, da wir ja kein Urteil haben kann ich ja nur Bezug auf den TErmin vom ... nehmen oder ?
Den bei mir im Standarttext ist ein Bezug auf das Urteil mit der gleichzeitigen Bitte um Erteilung der vollstr.Ausfertigung! Und ich meine den Satz kann ich ja rausnhemen und dann dieses anfordern wenn das Ureil da ist oder?
Vorab vielen dank und euch allen ein schönes Weekend
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)