Hallo ihr Lieben,
bin neu und hab gleich mal eine Frage.
Wir haben eine Firma baurechtlich beraten. Es fand ein Gespräch statt. Jetzt wollte ich abrechnen. Mein Cheffe sagt, dass ich ne Erstberatungsgebühr 190,00 Euro abrechnen soll. Meine Kollegin sagt, dass ich das nicht machen kann, da es die Erstberatungsgebühr nur noch für Verbraucher gibt. Ich sollte ihrer Meinung nach einfach pauschal 190 Euro abrechnen. GEht das?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
Erstberatungsgebühr
Okay, habt vielen Dank!!!
[align=center][color=#800040]Wo kämen wir hin, wenn alle sagten,
wo kämen wir hin und niemand ginge,
um zu sehen, wohin wir kämen,
wenn wir gingen?[/color]
~*~
[color=#800040]Vertrauen heißt, zu wissen, dass es das Meer gibt,
weil man einen Fluss gesehen hat.[/color][/align]
wo kämen wir hin und niemand ginge,
um zu sehen, wohin wir kämen,
wenn wir gingen?[/color]
~*~
[color=#800040]Vertrauen heißt, zu wissen, dass es das Meer gibt,
weil man einen Fluss gesehen hat.[/color][/align]
Aha...also versteh ich das jetzt richtig, dass ich bei Verbrauchern eben nur bis max. 190 Euro abrechnen kann (bei Beratungsgespräch) und bei Firmen eben unbegrenzt? Aber welchen § geb ich denn da so pauschal an? Und vor allem...ich hab ja mit der Firma nie ne Honorarvereinbarung geschlossen. Kann ich denn da einfach festlegen, dass ich mal eben bspw. 250,00 Euro für die Erstberatung haben möchte?
(Sorry für die doofe Frage )
(Sorry für die doofe Frage )
[align=center][color=#800040]Wo kämen wir hin, wenn alle sagten,
wo kämen wir hin und niemand ginge,
um zu sehen, wohin wir kämen,
wenn wir gingen?[/color]
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[color=#800040]Vertrauen heißt, zu wissen, dass es das Meer gibt,
weil man einen Fluss gesehen hat.[/color][/align]
wo kämen wir hin und niemand ginge,
um zu sehen, wohin wir kämen,
wenn wir gingen?[/color]
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weil man einen Fluss gesehen hat.[/color][/align]
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- Absoluter Workaholic
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- Registriert: 21.02.2008, 09:25
- Beruf: ReFa
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Ich glaube es ist § 34 RVG... Bin allerdings zuhause und kann nicht nachschauen...
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- Foren-Azubi(ene)
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gem. § 34 RVG Abs. 1 Satz 3 bei einem ersten Beratungsgespräch 190,00
[i][color=#BF0000]Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.[/color]
[color=#0000FF]Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.[/color][/i]
[color=#0000FF]Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.[/color][/i]
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
... wenn der Mandant Verbraucher ist. Das ist er hier aber gerade nicht.