ich habe ein dringendes Problem.
Ich habe Pfändungen bei zwei verschiedenen Rentenversicherungsträgern ausgebracht. Von jedem Rentenversicherungsträger erhält die Schuldnerin jeweils 2 Renten (Altersrenten).
Bei dem einen Rentenversicherungsträger "liegt sie unter dem Pfändungsfreibetrag", aber bei dem anderen verbleibt ein pfändbarer Teil, wenn beide Renten zusammengerechnet werden.
Die Schuldnerin hat die Einstellung der ZV beantragt und das Gericht hat darauf hingewiesen, dass die bezogenen Renten für die Berechnung des pfändbaren Teils nicht zusammengerechnet werden dürfen.
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Leider habe ich hierzu bisher noch keine Rechtssprechung gefunden.
Habt Ihr einen Tip für mich?
Stimmt dies wirklich, dass jede Rente für sich steht, auch wenn Sie von ein und demselben Träger gezahlt wird?
Die Drittschuldnerin hat in ihrer Erklärung beide Rentenbezüge zusammengerechnet und mir den pfändbaren Teil mitgeteilt, den sie auszahlen wird.
Rechnet die Drittschuldnerin ebenso falsch?
Vielen Dank und LG
bubu75