Ich führe gerade eine Diskussion mit meiner Kollegin.
Wir haben ein Schuldner, diesen werden wir durch Räumungsvollstreckung aus der Wohnung holen. Die Freundin des Schuldners lebt seit diese zusammen sind auch seit 1 1/2 Jahre in der Wohnung (im Vertrag nicht mit eingenommen). Kann man die Freundin jetzt auch einfach mit dem Räumungsvollstreckungsauftrag rausbekommen, oder müssen wir einen Titel gegen die Freundin erwirken????? Die will nämlich nicht raus )-; und wir haben nur gegen den Schuldner (ihr Freund) einen Titel...
Mietangelegenheit
- Soenny
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SIcher Romex? Mir hat zuletzt der GVZ gesagt, daß alle in der Wohnung wohnenden vom Räumungstitel umfaßt sein müßten. Geräumt hat er dann trotzdem erfolgreich, obwohl die Lebensgefährtin nicht im Titel stand.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ziemlich sicher, weil sie dort offiziell keine Mieterin ist! Um dort "legal" zu wohnen, hätte sie mit in das Mietverhältnis aufgenommen werden müssen. Wenn dem nicht so ist, hat sie da nichts zu suchen - fertig!
Anders sieht es aus bei Zwangsräumungen - wenn der Alteigentümer mit seiner Lebensgefährtin drin wohnt! Die muss dann mit rein in den Titel!
Anders sieht es aus bei Zwangsräumungen - wenn der Alteigentümer mit seiner Lebensgefährtin drin wohnt! Die muss dann mit rein in den Titel!
Liebe Grüße,
romex
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- Soenny
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Dann guck mal hier:
Gericht: BGH
Entscheidung, AZ: Beschluss, I ZB 56/07
Verkündungsdatum: 19.03.2008
Rechtsgebiete: ZPO
Leitsatz:
Hat der Mieter in die Mietwohnung einen nichtehelichen Lebensgefährten aufgenommen, ist für die Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel auch gegen den nichtehelichen Lebensgefährten erforderlich, wenn dieser Mitbesitz an der Wohnung begründet hat. Ein Mitbesitz an der Wohnung muss sich aus den Umständen klar und eindeutig ergeben.
____________
Ausgeführt ist dann, daß wenn der Lebensgefährte schon längere Zeit dort wohnt und dies evtl. auch dem Vermieter angezeigt wurde - nicht zwingend - eine Räumung nur mit entsprechendem Titel zulässig ist.
Gericht: BGH
Entscheidung, AZ: Beschluss, I ZB 56/07
Verkündungsdatum: 19.03.2008
Rechtsgebiete: ZPO
Leitsatz:
Hat der Mieter in die Mietwohnung einen nichtehelichen Lebensgefährten aufgenommen, ist für die Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel auch gegen den nichtehelichen Lebensgefährten erforderlich, wenn dieser Mitbesitz an der Wohnung begründet hat. Ein Mitbesitz an der Wohnung muss sich aus den Umständen klar und eindeutig ergeben.
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Ausgeführt ist dann, daß wenn der Lebensgefährte schon längere Zeit dort wohnt und dies evtl. auch dem Vermieter angezeigt wurde - nicht zwingend - eine Räumung nur mit entsprechendem Titel zulässig ist.
Zuletzt geändert von Soenny am 18.06.2009, 10:22, insgesamt 1-mal geändert.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Wurde ihr das durch den Vermieter genehmigt??? Falls nicht, Pecht - fliegt sie mit raus, weil sie keinen Rechtsgrund hat, dort zu wohnen! Falls doch habt Ihr Pech und müsst gegen sie ebenfalls einen Titel erwirken!
Liebe Grüße,
romex
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- Kasimir1603
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@Romex
ist das auch so, wenn der Vermieter seine Einwilligung dazu gegeben hat, dass die LG dort wohnt, auch wenn sie nicht offizielle mit in den MV eingetragen wird?
Ich meine auch gehört zu haben, dass man für alle in der Wohnung wohnenden Personen einen Räumungstitel braucht.
Unser Chef hatte mal eine Wohnung, wo nur der Ehemann im MV stand. Räumung nicht möglich - erst nachdem wir auch einen Titel für die Ehefrau hatten. Oder ist das was anderes, weil die verheiratet waren?
ist das auch so, wenn der Vermieter seine Einwilligung dazu gegeben hat, dass die LG dort wohnt, auch wenn sie nicht offizielle mit in den MV eingetragen wird?
Ich meine auch gehört zu haben, dass man für alle in der Wohnung wohnenden Personen einen Räumungstitel braucht.
Unser Chef hatte mal eine Wohnung, wo nur der Ehemann im MV stand. Räumung nicht möglich - erst nachdem wir auch einen Titel für die Ehefrau hatten. Oder ist das was anderes, weil die verheiratet waren?
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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