Hallo Leute !
Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen.
Es ist doch so, wenn ich gegen einen Mdt. vollstrecke ich hier keine Steuer auf die GEbühren habe. Und wenn der Mdt. dann den Betrag bezahlt hier die GEbühren auf das Konto mi 0 % zu buchen ist oder ? Wie wird das bei euch gemacht ? Muss man für diese GEbühren Steuer abführen oder wie läuft das. Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Gruß Paulinchen
Buchung . Geb. in eigener Sache 0 %?
- PeeDee
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Ähm, steh ich nu grad auf dem Schlauch?
Ich nehme immer MwSt auf die Gebühren wenn ich ich eigener Sache ZV-Auftrag mache.
Außer wenn ich gegen Firmen vollstrecke, aber sonst...
Ich versteh dich grad leider nicht.
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Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nee PeeDee, wenn man in eigener Sache, also gegen den Mandanten das Mahnverfahren einleitet, darf man darauf keine MwSt. nehmen. (auch nicht die MB/VB-Gebühr).
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- PeeDee
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Wie jetzt?
Aber dann kommt der Mandant ja "billiger" weg, als wenn er sofort gezahlt hätte.
Na toll... wieso weiß das hier dann keiner meiner geschätzen RAe und ich vollstreck lustig mit Steuer???
Aber dann kommt der Mandant ja "billiger" weg, als wenn er sofort gezahlt hätte.
Na toll... wieso weiß das hier dann keiner meiner geschätzen RAe und ich vollstreck lustig mit Steuer???
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Die eigentliche Rechnung, um die es geht, da muss natürlich die USt. drauf bleiben, aber wenn du die MB-, VB-, ZV-Gebühren abrechnest, dann kommt da keine USt. drauf.
Curry
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Weil du selbst vorsteuerabzugberechtigt bist als Rechtsanwalt!? Wenn Ihr für nen Mandanten mit Vorst.abzgs.ber. tätig werdet, dann doch auch immer ohne USt
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- Forenfachkraft
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Leute, es ist sehr schön dass ich euer Interesse geweckt habe, aber helfen tut mir das nicht wirklich.
Übrigens lernt man dies bereits im ersten Lehrjahr, dass hier auf Anwaltsgebühren wenn in eigener Angelegenheit vorgegangen wird keine Steuer berechnet wird.
Ich möchte nochmals auf meine Frage zurück kommen !!!
WIE BUCHT MAN DAS ? AUF EIN KONTO MIT 0 % ? WIRD DAS DANN AUCH NICHT VERSTEUERT ODER WIE?
Übrigens lernt man dies bereits im ersten Lehrjahr, dass hier auf Anwaltsgebühren wenn in eigener Angelegenheit vorgegangen wird keine Steuer berechnet wird.
Ich möchte nochmals auf meine Frage zurück kommen !!!
WIE BUCHT MAN DAS ? AUF EIN KONTO MIT 0 % ? WIRD DAS DANN AUCH NICHT VERSTEUERT ODER WIE?