Ich habe ein dringendes Problem...*hehe toller Satz*
Ich habe am Mittwoch meine mündliche Prüfung, welche um 15 uhr beginnt.
Meine Frage dazu:
Ist es vorgeschrieben, dass ich vorher arbeiten gehen muss, oder bin ich da freigestellt?? Mir hat nämlich jemand gesagt, dass im Gesetz steht, dass man auf jeden Fall freigestellt ist, ich bin mir aber nicht sicher, weil ich auch nichts im BBiG gefunden habe...Vielleicht habe ich es auch überlesen,
würde aber gerne eure Erfahrung und Meinung hören/lesen!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)