Hallo Zusammen,
die gegnerische Haftpflicht bat um Übersendung der Ermittlungsakte gegen Erstattung der "üblichen Gebühr". Weiß jemand, wie hoch die ist?
ich habe in meinem Programm die Pauschale von 26,00 € für "Übersendung Aktenauszug" drin. Ich weiß, dass es ein Abkommen zwischen den Versicherern und RAe (DAV) gibt, worin die Abrechnung bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen geregelt ist. Hat jemand was Aktuelles?
vielen Dank im Voraus
Kitti
Gebühr bei Aktenversendung an gegn. Haftpflicht
wenn man böse ist, kann man glaube ich auch eine GG aus dem sich aus der Akte ergebenen Gegenstandswert abrechnen - zumindest meine ich, das mal im RVG-Kommentar gelesen zu haben
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"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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Die 12,00 € kommen bei uns immer vor die Mehrwertsteuer!Gebühr für Akteneinsicht 26,00 EUR
Dokumentenpauschale für x Kopien
Mwst.
Auslagen 12 EUR
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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nur mal so als Tipp fürs nächste mal
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Nachdem ich die Suchoption brav genutzt habe, möchte ich das Thema noch einmal hervorkramen.
Die Versicherung hat einen Aktenauszug "gegen übliche Gebühren" erbeten. Wir haben denen unsere "üblichen" Gebühren -40 Euro + Fotokopiekosten, Auslagen, GK - beziffert. Widersprochen hat man nicht, unser Schreiben ist nachweislich eingegangen. Nach Erhalt der entsprechenden Rechnung meint man plötzlich, es gebe lediglich 26 Euro.
Wenn die 40+ nicht akzeptiert werden sollen, müsste das m. E. auch für die 26 gelten, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, es sei nichts übereinstimmendes erklärt worden. Dem einschläggen Urteil des AG Münster aus 08 meine ich zu entnehmen, daß der RA gute Chancen hat, wenn er seinen Kurs vorab beziffert hat.
Jemand eine Idee?
Die Versicherung hat einen Aktenauszug "gegen übliche Gebühren" erbeten. Wir haben denen unsere "üblichen" Gebühren -40 Euro + Fotokopiekosten, Auslagen, GK - beziffert. Widersprochen hat man nicht, unser Schreiben ist nachweislich eingegangen. Nach Erhalt der entsprechenden Rechnung meint man plötzlich, es gebe lediglich 26 Euro.
Wenn die 40+ nicht akzeptiert werden sollen, müsste das m. E. auch für die 26 gelten, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, es sei nichts übereinstimmendes erklärt worden. Dem einschläggen Urteil des AG Münster aus 08 meine ich zu entnehmen, daß der RA gute Chancen hat, wenn er seinen Kurs vorab beziffert hat.
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Ui, 40 EUR kannte ich noch nicht. Ihr habt also zurückgeschrieben "bei uns betragen die üblichen Gebühren 40+" und habt dann erst - ohne weitere Rückmeldung der Versicherung - den Aktenauszug gefertigt und übersandt? Da würd ich mich dann auch streiten; wenn immer noch 26 EUR üblich sein sollen, dann könnte man das ja auch gleich so schreiben. Nachdem das Abkommen nun schon seit 6 Jahren nicht mehr gilt, denke ich, daß man sich jedenfalls darauf nicht mehr berufen kann.
und 40 eur sind ja auch noch nicht wirklich die Welt. Ich meine mich zu erinnern, in einem Kommentar einmal gelesen zu haben, dass man für einen Aktenauszug sogar ne Geschäftsgebühr aus dem Hauptsachewert verlangen könne...
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