ich habe da mal wieder eine Frage:
Wie weist Ihr aufgrund des Urteils des BGH vom 04.12.2008
die Vertretungsbefugnis der Gesellschafter nach?
Wir haben eine Verfügung vom Gericht erhalten, dass der Eintragungsantrag nicht vollzogen werden kann, da das Grundbuchamt nicht davon ausgehen kann, dass die im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter auch tatsächlich als solche zur Vertretung der GbR berechtigt sind.
Die GbR war in diesem Falle der Verkäufer. Der Vertrag wurde im November 2008 beurkundet.
Das Grundbuchamt verlangt eine Erklärung bzw. einen Nachweis gem. § 29 GBO
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Für einen Formulierungsvorschlag wäre ich sehr dankbar! Ich habe echt keine Ahnung was hier gefordert ist
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
LG und Danke
Anja