Hallo,
stehe gerade etwas auf dem Schlauch:
wie würdet ihr hier abrechnen:
"Der SW wird bis zum 23.Dez.2008 auf 1.450 € u. für die Zeit danach auf 318,38 € festgesetzt. Der Mehrwert des Vergleichs beträgt 0,00 €. "
Es handelt sich um eine Kündigungsschutzklage vor dem ArbG; an der Kündigung wurde nicht festgehalten; darum wurde ein Teil für erledigt erklärt (am 22.12.08). Danach wurde die Klage erweitert auf die 318,38 € und anschließend der Vergleich geschlossen??
LG
Abrechnung - Hilfe
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hallo!!
hab da mal ne frage. der gegner ist aus dem kaufvertrag zurückgetreten und unser mandant will jetzt irgendwelche verzüge bzw. schadensersatz geltend machen. aus welchem wert berechne ich die ra-gebühren??
vielen dank schon mal...
LaRosa
hab da mal ne frage. der gegner ist aus dem kaufvertrag zurückgetreten und unser mandant will jetzt irgendwelche verzüge bzw. schadensersatz geltend machen. aus welchem wert berechne ich die ra-gebühren??
vielen dank schon mal...
LaRosa