Abrechnung Nebenklage,Klageerzwingungsverfahren...

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sonnen-Mond
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#1

11.05.2009, 15:32

:?:
Hallo,

ich habe eine ganz "tolle" Abrechnung vor mir. Ich soll eine Nebenklage und Klageerzwingungsverfahren in zwei Instanzen abrechnen. Ich habe sowas noch nieeeeeee gemacht und steh total auf dem Schlauch. Es sollen die Auslagen des Nebenklägers (also unseres Mandanten) gegenüber dem Gericht mitgeteilt bzw. festgesetzt werden. Kann mir bitte jemand Tipps geben, - bei welchem Gericht, welche Gebühren? Wird das normal abgerechnet, oder gibt es Besonderheiten, die zu beachten sind?

Vielen Dank bereits im Voraus!
:wink:
gkutes

#2

11.05.2009, 16:21

schau doch bitte in das sachverzeichnis des RVG unter "klageerzwingungsverfahren"
dort ist der § sowie die VV-Nummern angegeben.
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Adora Belle
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#3

11.05.2009, 17:49

Sonnen-Mond hat geschrieben:eine Nebenklage und Klageerzwingungsverfahren in zwei Instanzen
Gehört das zusammen? Wohl eher nicht. Also zur Klageerzwingung siehe @gkutes. Die Nebenklage wird genauso wie eine Verteidigung abgerechnet, der Antrag geht an das Gericht erster Instanz. Gegen wen sollen denn die Kosten festgesetzt werden? Angeklagter - dann KfA. Oder geht es um PKH? Dann die Pflichtverteidiger-Gebühren gegen die Staatskasse (und bei entsprechender Kostenentscheidung gleichzeitig KfA über die Wahlverteidigergebühren gegen den Angeklagten) festsetzen lassen.
Sonnen-Mond
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#4

11.05.2009, 22:24

... vielen lieben Dank für eure Antworten. Ich werde beide "Verfahren" trennen, - es geht um die Auslagen des Nebenklägers. Ich werde berichten, -wenn ich einen ersten Überblick in dem Ganzen habe.

Herzlichen Dank Ihr Lieben.

:thx :thx
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