Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
-
Sonnen-Mond
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 8
- Registriert: 27.01.2009, 21:48
- Wohnort: Bayern
#1
11.05.2009, 15:30
Hallo,
ich habe eine ganz "tolle" Abrechnung vor mir. Ich soll eine Nebenklage und Klageerzwingungsverfahren in zwei Instanzen abrechnen. Ich habe sowas noch nieeeeeee gemacht und steh total auf dem Schlauch. Es sollen die Auslagen des Nebenklägers (also unseres Mandanten) gegenüber dem Gericht mitgeteilt bzw. festgesetzt werden. Kann mir bitte jemand Tipps geben, - bei welchem Gericht, welche Gebühren? Wird das normal abgerechnet, oder gibt es Besonderheiten, die zu beachten sind?
Vielen Dank bereits im Voraus!
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
-
PeeDee
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1689
- Registriert: 29.01.2007, 17:13
- Beruf: ReFa
- Software: Advoware
- Wohnort: Troisdorf
#2
11.05.2009, 15:35
Doppelpost
![Thema geschlossen :closed](./images/smilies/modclosed.gif)
hab den blauen Button bemüht
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
-
Soenny
- Administratorin
![Administratorin Administratorin](./images/ranks/jsanny-rank.png)
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
-
Kontaktdaten: