Wir haben mal eine "Blindpfändung" - einfach bei einer Bank, von dem Ort in dem der Schuldner wohnt, gemacht und Glück gehabt
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Nun haben wir auch die Drittschuldnererklärung vorliegen, dass fast 2.000,00 € an uns überwiesen werden, nach Ablauf der Schonfirst.
Nun haben wir aber im Nachhinein erfahren, dass der Schuldner bereits Anfang März 09 Insolvenz beantragt hat und mit einem Eröffnungsbeschluss in Kürze gerechnet wird.
Wie schauts mit dem Geld aus, wenn wir das jetzt noch vor Insolvenzeröffnung erhalten?
Muss das Geld ggf. zurückgezahlt werden? (nicht dass ich es jetzt an den Mandanten auszahle und dann muss es wieder zurückgefordert werden...)