Hi Ihr!
Kenn mich irgendwie gar nimmer aus. Haben Bußgeldbescheid erhalten wg. Ladungssicherung. Außerdem noch einen Strafbefehl wg. Beledigung gegen den Polizisten. Alles in einer Akte. Gegen Bußgeldbescheid haben wir Einspruch eingelegt. Wg. Strafbefehl haben wir Mdt. nur beraten, dass er Strafbefehl akzeptieren soll. Hat er dann auch getan. Bußgeldverfahren ist jetzt erledigt durch Beschluss § 72 OWiG.
Wie soll ich denn jetzt abrechnen, auch wg. der Beratung Strafbefehl? Hilfe!!
Bußgeldbescheid + Strafbefehl
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na das owi-verfahren rechnest du normal ab.
wegen dem strafbefehl kannste ja die beratungsgebühr nehmen. in solchen fällen klärt der anwalt meist im gespräch die kostenfrage. frag bei deinem chef nach, was er in der beratungssache mit dem strafbefehl haben will.
wegen dem strafbefehl kannste ja die beratungsgebühr nehmen. in solchen fällen klärt der anwalt meist im gespräch die kostenfrage. frag bei deinem chef nach, was er in der beratungssache mit dem strafbefehl haben will.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
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2 angelegenheiten ist schon klar. aber in der strafbefehlssache erfolgte nur eine beratung. mehr net. also meiner meinung nach lediglich eine beratungsgebühr abrechenbar.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
Also für die Strafsache nimmt man dann eine angemessene Vergütung nach § 34 RVG, oder?!
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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was heißt hier angemessen.. wenn du keine vergütungsvereinbarung hast, kannst du über den § auch die bisherigen Gebühren abrechnen darfst eben nur nicht die BeratungsNr zitieren sondern § 34