hab das forum jetzt mir durchsucht aber nix passendes gefunden.
folgendes problem.
zwei deutsche haben im ausland einen unfall. die regulierung eigentlich klar. doch wollen wir restliche forderungen jetzt einklagen. die frage nur wo?
in der regel nimmt man das gericht, in dessen zuständigkeitsbereich der unfall passiert ist. geht hier schlecht (italien).
so jetzt gibts noch die möglichkeit den ort zu nehmen, wo der gegner wohnt bzw. wo die versicherung ihren sitz hat.
hab im internet folgendes gefunden:
Urteil: Unfall im Ausland
Wenn ein Autofahrer im Europäischen Ausland in einen Unfall verwickelt wird, stellt sich für ihn die Frage: Wo klage ich meine Ansprüche ein? Leider wusste auch der Bundesgerichtshof darauf keine eindeutige Antwort zu geben. Er legte das Problem nun dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. Ein Teil der Deutschen Gerichte hält nämlich das Gericht an den Ort für zuständig, an dem die Haftpflichtversicherung oder deren Regulierungsbeauftragte ihren Sitz hat. Andere berufen sich auf die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (EuGV-VO). Danach kann ein Geschädigter im Wege der Direktklage an seinem eigenen Wohnsitz klagen, was für den einzelnen Unfallgeschädigten eine große Erleichterung ist. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bleibt abzuwarten.
Bundesgerichtshof, 6. September 2006, Aktenzeichen: VI ZR 200/05
das hilft mir jetzt nicht wirklich weiter.
hat jemand ne super antwort für mich?
gruß christian
Unfall im Ausland mit einem Deutschen
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Das was du da zitiert hast, gilt meiner Meinung nach nur, wenn der Unfallgegner auch im Ausland wohnt.
Du hast doch die Wahl, es ist ja nicht zwingend vorgeschrieben, dass du das Gericht nimmst, in dessen Zuständigkeitsbereich der Unfall passiert ist. Dann nimm doch den Ort des Gegners.
Du hast doch die Wahl, es ist ja nicht zwingend vorgeschrieben, dass du das Gericht nimmst, in dessen Zuständigkeitsbereich der Unfall passiert ist. Dann nimm doch den Ort des Gegners.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Ob die Antwort nu super ist weiß ich nicht, aber ich würde den Ort des Beklagten nehmen
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
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Wenn die Unfallgegner beide deutsche sind und in Deutschland wohnen würd ich auch den Wohnort des Gegners nehmen, weil der ja der allgemeine gerichtsstand von ihm ist.
Moin,
auch ich würde, wie meine Vorredner, den Wohnort des Beklagten nehmen, wenn beide Deutsche sind und in Deutschland leben.
LG
Nellwin
auch ich würde, wie meine Vorredner, den Wohnort des Beklagten nehmen, wenn beide Deutsche sind und in Deutschland leben.
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danke erst mal für die antworten.
ich hab so dunkel in erinnerung, dass es für solche fälle ein extragericht gibt. hat davon mal jemand was gehört?
klar das mit dem gericht beim gegner ist die einfachste lösung, aber mein chef will net 400 km zum termin fahren. ehr andersrum. der gegner soll herfahren.
und nu steh ich da wie vorher. ob das chefchen gefallen wird? hoffe mal.
ich hab so dunkel in erinnerung, dass es für solche fälle ein extragericht gibt. hat davon mal jemand was gehört?
klar das mit dem gericht beim gegner ist die einfachste lösung, aber mein chef will net 400 km zum termin fahren. ehr andersrum. der gegner soll herfahren.
und nu steh ich da wie vorher. ob das chefchen gefallen wird? hoffe mal.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
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Wenn 2 Deutsche im Ausland einen Unfall haben erfolgt die Regulierung nach deutschem Recht, also Wohnortgericht der Beklagten. Von einem besonderen Gerichtsstand hierfür hab ich nie was gehört.
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danke. verklagen einfach die versicherung an derem gericht. mal schauen.
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Ist das Gericht der Versicherung denn näher, als das von dem Gegner?
Curry
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nö glaub net. sind beide in der gleichen region. von daher ist das egal. ob 300 oder 320 km spielt dann auch keine rolle mehr.
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