Aufgabe war:
RA erhebt Klage wegen 5100. Im ersten Termin wird in der Güteverhandlung von diesem RA ein Antrag auf Vertagung gestellt. VOR dem danach anberaumten Termin, nimmt der Klägervertreter die Klage wegen 700,00 € zurück. Es wird streitig verhandelt. Danach ergeht Urteil wonach der Beklagte 3.000 € zahlen muss.
Die KR soll so aussehen:
1,3 VG (3100) aus GW 5100 €
0,5 TG (3105) aus GW 700 €
1,2 TG (3104) aus GW 4400 €
Prüfung des § 15 (3)
warum wird hier eine TG aus dem Betrag über den die Klage zurück genommen wurde abgerechnet?
![Ich versteh nur Bahnhof :bahnhof](./images/smilies/bahnhof.gif)