Hallo Ihr Lieben, ich hätte gern Eure Meinung dazu gewusst:
Wir haben einen PfüB erwirkt, auf Auszahlung der Gewinnanteile der GmbH. Nun ist der Schuldner der Geschäftsführer der GmbH und der wird doch einen Teufel tun und uns freiwillig seine Bilanzen rüberschicken. Also fällt mir dazu nur die Drittschuldnerklage ein. Und Euch?
PfüB und nun?
Bilanzen sind zu veröffentlichen, ich glaube im Bundesanzeiger.
Kostet zwar ein paar Euronen, aber machbar ist das.
Kostet zwar ein paar Euronen, aber machbar ist das.
- Gruftie
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2433
- Registriert: 07.02.2007, 09:33
- Beruf: Renofachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
Tschuldigung Josie, aber ich glaube, Du hast das im falschen Bereich gepostet...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3579
- Registriert: 09.02.2007, 14:19
- Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
- Software: WinRa
- Wohnort: Niederbayern
Die Jahresabschlüsse werden auch beim elektronischen Bundesanzeiger hinterlegt: www.ebundesanzeiger.de
Vielleicht hilft dir das weiter. Ansonsten bleibt wohl nur die Drittschuldnerklage. Wurde denn schon eine Drittschuldnerauskunft erteilt?
Vielleicht hilft dir das weiter. Ansonsten bleibt wohl nur die Drittschuldnerklage. Wurde denn schon eine Drittschuldnerauskunft erteilt?