Na Ihr Lieben,
ich muss ein Kostenausgleichsantrag stellen weiß nicht genau wie. Vielleicht kann mir ja einer helfen:
Erst erging ein selbständiges Beweisverfahren. Wir sind Antragsteller.
Danach haben wir geklagt.
In dem Klageverfahren ist es dann zum Vergleich gekommen und die Kosten des Rechtsstreits wurden gequotelt.
Wie muss ich die Kosten jetzt festsetzen lassen bzw. muss ich für das Klageverfahren und das selbständige Beweisverfahren getrennte Anträge stellen?
selbständiges Beweisverfahren danach Klage
ein kfa reicht.
die VG fürs beweisverfahren wird auf die VG fürs klageverfahren angerechnet.
die VG fürs beweisverfahren wird auf die VG fürs klageverfahren angerechnet.
Hallo Minchen,
das selbstständige Beweisverfahren geht in dem Klageverfahren auf und bildet keinen eigenen Gebührentatbestand. Du machst also einen ganz normalen KAA nach § 106 ff. ZPO
3100 VV RVG
3104 VV RVG
1003 VV RVG
das selbstständige Beweisverfahren geht in dem Klageverfahren auf und bildet keinen eigenen Gebührentatbestand. Du machst also einen ganz normalen KAA nach § 106 ff. ZPO
3100 VV RVG
3104 VV RVG
1003 VV RVG
Lieben Gruß
Yvonne
Yvonne
das stimmt aber so auch nicht ganz. nur die VG wird angerechnet. eine angefallene TG bleibt bestehendas selbstständige Beweisverfahren geht in dem Klageverfahren auf und bildet keinen eigenen Gebührentatbestand.
du hast aber schon einen KAA § 106 gemacht, oder? ich selbst hatte mich auch vertippt