...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Minchen83
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#1
24.03.2009, 16:24
Na Ihr Lieben,
ich muss ein Kostenausgleichsantrag stellen weiß nicht genau wie. Vielleicht kann mir ja einer helfen:
Erst erging ein selbständiges Beweisverfahren. Wir sind Antragsteller.
Danach haben wir geklagt.
In dem Klageverfahren ist es dann zum Vergleich gekommen und die Kosten des Rechtsstreits wurden gequotelt.
Wie muss ich die Kosten jetzt festsetzen lassen bzw. muss ich für das Klageverfahren und das selbständige Beweisverfahren getrennte Anträge stellen?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
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gkutes
#2
24.03.2009, 16:25
ein kfa reicht.
die VG fürs beweisverfahren wird auf die VG fürs klageverfahren angerechnet.
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Minchen83
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yvonne26
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#4
24.03.2009, 16:27
Hallo Minchen,
das selbstständige Beweisverfahren geht in dem Klageverfahren auf und bildet keinen eigenen Gebührentatbestand. Du machst also einen ganz normalen KAA nach § 106 ff. ZPO
3100 VV RVG
3104 VV RVG
1003 VV RVG
Lieben Gruß
Yvonne
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yvonne26
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#5
24.03.2009, 16:28
sorry, war zu langsam
Lieben Gruß
Yvonne
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gkutes
#6
24.03.2009, 16:29
das selbstständige Beweisverfahren geht in dem Klageverfahren auf und bildet keinen eigenen Gebührentatbestand.
das stimmt aber so auch nicht ganz. nur die VG wird angerechnet. eine angefallene TG bleibt bestehen
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yvonne26
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#7
24.03.2009, 16:41
Das stimmt, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Danke Gkutes!
Lieben Gruß
Yvonne
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Minchen83
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#8
24.03.2009, 17:06
Danke Euch allen, habe den KFA endlich fertig. Gott sei DAnk
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Dann kann der Feierabend ja kommen
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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gkutes
#9
24.03.2009, 17:09
du hast aber schon einen KAA § 106 gemacht, oder? ich selbst hatte mich auch vertippt