Ich soll morgen einen Kaufvertragsentwurf über eine Eigentumswohnung versenden. Aber in einem Punkt bin mir nicht ganz sicher, ob ich dazu noch zusätzlich was im KV vermerken muss.
Und zwar ist im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung bezüglich Teilflächen für die Stadt eingetragen. Laut der Bewilligungsurkunde der Vormerkung geht es bei den Teilflächen um den Erwerb für eine Straße. Die AV ist in allen Wohnungsgrundbüchern eingetragen und ist vom Käufer zu übernehmen.
Reicht es dann, wenn ich in den KV reinschreib, dass die eingetragenen Belastungen vom Käufer übernommen werden, und der Käufer in alle Verpflichtungen eintritt, welche sich aus den diesen Belastungen zugrundeliegenden Vereinbarungen ergeben? Oder muss ich wegen der Vormerkung noch irgendwas besonderes beachten?
Ich steh heute irgendwie auf der Leitung
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Vielen Dank schon mal für die Antworten!