Direktanspruch gegen Versicherung

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andrea77
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#1

19.03.2009, 12:24

Hallöle,

ich hab da mal ne Frage: Bei der Kfz-Haftpflicht ist das ja klar, aber wie ist das bei einer Berufs- oder Privathaftpflicht: Verklagt der Geschädigte hier beide (den Schädiger UND seine Versicherung)?

Oder gibt es zw. diesen beiden Arten noch mal eine Unterscheidung?

Ich verstehe den 115 VVG so, dass es immer einen Direktanspruch gibt, oder?

Freue mich über Eure Antworten!

Danke, lG, Andrea.
susannen aus s.

#2

19.03.2009, 12:37

Also, wir verklagen immer nur den Schädiger, weil es eben nicht ist, wie bei der Kfz-Haftpflicht, der Unterschied liegt glaube ich, bei der Pflichtversicherung!
Micsi11
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#3

19.03.2009, 12:44

Ich kenne das auch nur so, dass man nur bei KH-Schäden die Versicherung mitverklagt. Bei PH-Schäden etc. hab man meines Erachtens keinen Direktanspruch.
Xuka
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#4

19.03.2009, 13:31

Ich verstehe den 115 VVG so, dass es immer einen Direktanspruch gibt, oder?
In diesem § ist aber davon die Rede, dass der Anspruch besteht, wenn es sich um eine Haftpflichtversicherung zur Erfüllung einer nach dem Pflichtversicherungsgesetz bestehenden Versicherungspflicht handelt.

Das Pflichtversicherungsgesetz bezieht sich auf die Pflichtversicherung für Fahrzeughalter.

Daher stimme ich meinen Vorrednern zu, dass bei einer Berufs- oder Privathaftpflichtversicherung kein Direktanspruch gegeben ist.
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