Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
-
Karin123
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 335
- Registriert: 01.06.2007, 15:27
#21
10.03.2009, 16:27
Ich dachte die bekommt man einfach so, wenn man nichts schreibt.
Natürlich würden wir die beantragen; hätte ja nur sein können, dass hier aufgrund der ursprünglichen einstweiligen Verfügung was Besonders gegolten hätte.
-
LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
-
Kontaktdaten:
#22
10.03.2009, 17:23
Nee, net wirklich.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
-
Little_Justitia
- Forenfachkraft
- Beiträge: 126
- Registriert: 21.02.2009, 11:47
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
#23
10.03.2009, 18:21
LuzZi hat geschrieben:Das Gericht hat volkommen recht. Es sind auch zwei Angelegenheiten, ergo gibt es natürlich auch ein neues Aktenzeichen. Für Klage und Einstweilige erhälst du immer zwei verschiedene Aktenzeichen.
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
[align=center][url=http://www.imgbox.de][img]http://www.imgbox.de/users/public/images/f53221b83.png[/img][/url][/align]
[align=center][color=#FF40BF]Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.[/color][/align]