ZV aus Beschluss § 758 a ZPO
Hallo, habe einen ZVA gemacht, dann Beschluss gem. § 758 a ZPo angeofordert, diesen jetzt auch erhalten....Wie geht die Vollstreckung jetzt weiter, neuer Antrag oder einfach alle Unterlagen an den bisherigen GVZ zu seinem Aktenzeichen schicken?
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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alle Unterlagen an GvZ zum bisherigen AZ schicken, gilt als Fortsetzung des Antrages
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...mit der bitte um fortsetzung...einfach alle Unterlagen an den bisherigen GVZ zu seinem Aktenzeichen schicken?