Hallo Ihr Lieben,
muß auch einmal eine Frage loswerden:
Wir vertreten die Schuldnerin im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren. Verfahren ist soweit gelaufen und wir müssen nur noch auszahlen. Allerdings zeitnah.
Nach der Zustellung des Bereinigungsplans vom Gericht ist eine Gläubigerin (GmbH) nach Liquidation aus dem HR gelöscht.
Nun meine Frage, muss ich mich um einen Nachtragsliquidator kümmer, die Forderung der Gläubigerin beim AG hinterlegen oder kann ich die Forderung aus der Liste streichen?
Für eine INFO wäre ich echt dankbr, da das mein erstes Bereinigungsverfahren ist. DANKE schon mal im voraus.
LG Nadine
Gläubiger im Schuldenbereinigungsverfahren
Da müssten wohl unsere Insolvenzspezialisten mal ran. Kenne mich da leider nicht so mit aus.