Darf man als ReFaWi ausbilden?
- skugga
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Es besteht auch ein Unterschied zwischen Ausbilder und Ausbildendem. Insbesondere darin, wer da offiziell nach außen der ist, der das sagen hat.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Den theoretischen Teil der Ausbildnereignungsprüfung (IHK) lässt man sich anrechnen, den praktischen Teil muss man noch absolvieren. Und das ist bei jeder IHK gleich.
Dass man bei der RA-Kammer einen solchen Schein erlangen kann, ist gänzlich unbekannt.
Dass man bei der RA-Kammer einen solchen Schein erlangen kann, ist gänzlich unbekannt.
Also ich habe meinen Ausbilderschein bei der IHK gleich nach der Ausbildung zur ReNo gemacht und wir haben das so gelernt, dass man als Ausbildender persönlich und fachlich geeignet sein muss - also man muss die Ausbildereignungsprüfung bestanden haben. Ohne die Prüfung ist man offiziell ja nur Ausbildungsbeauftragte.
Also ich bin somit der Meinung, dass man mit dem ReFaWi nicht gleich offziell ausbilden darf.
Die RAK Frankfurt bietet übrigens auch keinen Ausbilderkurs an!
Also ich bin somit der Meinung, dass man mit dem ReFaWi nicht gleich offziell ausbilden darf.
Die RAK Frankfurt bietet übrigens auch keinen Ausbilderkurs an!
- Schneeweißchen
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Und wo ist jetzt der Unterschied zwischen "offiziell" und "inoffiziell"? Bilden die normalen Refas denn jetzt aus, obwohl sie gar nicht dürfen? Der Ausbilder an sich ist doch sowieso immer der Rechtsanwalt.. jetzt bin ich irgendwie verwirrt..die RAK Stuttgart sagt aber, als Refawi hat man die Ausbildereigenschaft inne mit bestandener Prüfung. Refawi darf dann offiziell ausbilden. Nur Refas machen das immer inoffiziell
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]
[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
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Also zb in meiner Kanzlei ist es so, dass eine ReFaWi Ausbildende ist -liegt aber daran, dass wir eine Großkanzlei sind.
Sie ist die offizielle Ansprechpartnerin (mit Ausbildereignungsprüfung) iS Ausbildung!
Inoffiziell sind es die Fachangestellte, die die Azubis ausbilden - Ausbildungsbeautragte (ohne Ausbildereignungsprüfung).
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Als ob die Chefs hier die Azubis ausbilden. Des machen immer die Angestellten, ob ReFaWi oder ReFa. Für so ne Arbeit sind die RAe doch viel zu "beschäftigt" und zu schade.
Grüßle Sassi
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[color=#FF40BF]Accusare se nemo debet. (Niemand muss sich selbst belasten)[/color]
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zu meiner Zeit wurde ich vom RA persönlich angelernt. Mein Ausbilder hat nur mit Azubis gearbeitet ohne Fachkräfte und so. Nach bestandener Prüfung war man "automatisch auf der Straße". Ich mußte im 3. Lehrjahr noch meine Nachfolgerin aussuchen und kurz vor der Prüfung in die Grundlagen der Büroorganisation einarbeiten. Sowas ist jetzt gar nicht mehr möglich oder?
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ne zumindest nicht in einer kanzlei, in der ausgelernte ReFas arbeiten. in kanzlein die nur azubis haben evtl schon noch. aber das ist eh selten.
Grüßle Sassi
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"Wer die Prüfung zum Geprüften Rechtsfachwirt/zur Geprüften Rechtsfachwirtin nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin vom 23.8.2001 (BGBl I,2250) bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der aufgrund des Beufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit." (Auszug aus der Website der RAK München). Steht auch so oder so ähnlich auf den Websites von anderen Fortbildungsanbietern.
Heißt doch, dass man dann nur noch den praktischen Teil der Prüfung machen muss, um offiziell Ausbilder sein zu dürfen, oder?
Heißt doch, dass man dann nur noch den praktischen Teil der Prüfung machen muss, um offiziell Ausbilder sein zu dürfen, oder?