Unfallsache:
vorgerichtlicher Schriftverkehr mit Versicherung, keine Einigung,
Klage Streitwert 2455,14 €
streitiges Verfahren, Termin, Endurteil
Gegner muss nur 518,38 € zahlen u. vorgerichtl. Kosten i.H.v. 83,54 €!
Meine Frage: in welcher Höhe muss ich die Geschäftsgebühr anrechnen??
Muss ich die 83,54 € anrechnen oder 0,65 aus den 2455,14 €??
![Verwirrt :wirr](./images/smilies/verwirrt.gif)
Danke schon mal!!