...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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naylu
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#1
17.02.2009, 16:13
Ich möchte eine sozialrechtliche Angelegenheit (außergerichtlich)abrechnen. Es ging um eine Nachzahlung der Rentenvers. i. H. v. 2.100,00 €. Wir haben Widerspruch beim Rentenversicherungsträger Widerspruch eingelegt. Welchen Gegenstandswert muss ich ansetzen?
Diese 2.100,00 €? Oder gibt es eine bestimmten pauschalen Gegenstandswert?
Danke schon mal für Eure Antworten
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
LG
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inaD38
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#2
17.02.2009, 16:30
Meiner Meinung nach hast du im Sozialrecht keine Streitwerte. Du rechnest nach Betragsrahmen ab. Außergerichtlich wären das 240,00 €.
LG inaD38
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naylu
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#3
17.02.2009, 16:32
Ist denn nicht § 52 GKG anzuwenden?
So wie ich den § verstehe, kann ich - wenn ich eine bestimmte Summe habe - diese als GW nehmen. Ansonsten 5.000,00 €.
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inaD38
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#4
17.02.2009, 16:38
Ich habe so verstanden, daß du außergerichtlich abrechnen willst. Mein Gebührenprogramm schlägt bei sozialrechtlichen Angelegenheiten/Geschäftsgebühr die 240,00 € (Mittelgebühr) vor.
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madeja
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#5
17.02.2009, 17:38
§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG:
(2) Dieses Gesetz ist ferner anzuwenden für Verfahren
...
3. vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Sozialgerichtsgesetz, soweit nach diesem Gesetz das Gerichtskostengesetz anzuwenden ist; ...
iVm § 183 Satz 1 SGG:
Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen ... kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind.
also in der Regel in Verfahren nach dem SGG keine Anwendbarkeit des GKG und damit Betragsrahmengebühren, keine Wertgebühren.
Vielleicht sollte man da mal eine FAQ von machen...
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LuzZi
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#6
17.02.2009, 21:08
Siehe u. a. auch § 3 RVG.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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naylu
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#7
18.02.2009, 08:47
Ok, vielen Dank an alle. Habe mich nun ausführlich in das Thema Sozialrecht eingelesen und ich glaube, ich habe es verstanden. Hatte bisher noch nie Sozialrecht abgerechnet. Man lernt nie aus...
Vielen Dank und Grüße
Naylu