hab da mal ne Frage:
Beklagte Ziffer 1 die restlichen Eigentümer der WEG, Beklagter Ziffer 2 der Verwalter. Der Beklagte Ziffer 2 hat einen abweichenden Streitwert.
Für die Beklagte Ziffer 1 bekommen wir die Erhöhungsgebühr, da wir die übrigen Wohnungseigentümer in einer Beschlussanfechtung vertreten haben, aus dem zugesprochenen Streitwert. Soweit sind wir uns im Büro einig.
Wie würdet Ihr den Beklagten Ziffer 2 abrechnen? Ich darf ja nicht nur die Erhöhungsgebühr 0,3 aus 1.000,00 Euro verlangen, da es im VV lautet: Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um ......
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Vielen lieben Dank
Carmen