Hallo Zusammen,
muss einen Kostenfestsetzungsantrag machen in einer BGH Sache.
Wo muss ich den Antrag stellen - LG oder OLG??
Gruß IB
Kostenfestsetzungs BGH Sache
Hallo zurück,
gem. § 104 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges über den Kostenfestsetzungsantrag. Demnach ist er auch dort zu stellen, in deinem Fall wohl beim Landgericht.
gem. § 104 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges über den Kostenfestsetzungsantrag. Demnach ist er auch dort zu stellen, in deinem Fall wohl beim Landgericht.