uneinbringbare Auslagen

Alle Fragen rund um Buchhaltung und Buchführung, auch software-spezifische, können hier gestellt werden.
Antworten
mausfrau81
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 18.11.2005, 22:18
Wohnort: Thüringen

#1

14.03.2006, 21:25

Hallöchen,

ich habe mal eine Frage an alle Ra-micro-Nutzer: Wie bucht ihr die Auslagen in einer Akte aus, wenn diese uneinbringbar sind.
Bsp. Mahnbescheid gegen ehem. Mdt. 18,- Gko., GV-Kosten 20,- € aber beim Mdt. ist absolut nichts zu holen.
Im Aktenkonto habt ihr jetzt - 38,00 € stehen und die Akte soll evt. abgelegt werden. Geht aber nicht wg. - 38,00 €. Wie bucht ihr die aus??
Ich regele das immer über die Korrekturbuchung. Aber ist das denn so richtig?????
Gast

#2

14.03.2006, 22:35

Hallo,

also Auslagen werden über den Menüpunkt „Umbuchung“ ausgebucht. Du musst dann aber statt „Umbuchung“ „Abschreibung Auslagen“ nehmen, Hoffe, dass bei dir ein entsprechenden Abschreibungskonto angelegt ist, so dass dann die Auslagen abgeschrieben werden.

Falls noch was unklar ist, bitte zurückposten.

(Ich glaub’ wir hatten das Thema schon, jedenfalls kann ich mich erinnern, dass Andreas das schon mal (sehr gut) beschrieben hatte). Vielleicht kann er noch mal nen kleinen Hinweis auf das Thema geben.
Blnerin
Forenfachkraft
Beiträge: 163
Registriert: 13.02.2006, 12:06
Wohnort: Berlin

#3

15.03.2006, 10:51

Hallo mausfrau81,

Marko hat Recht, wir hatten das Thema schon einmal. Ich habe gerade angefangen die Buchhaltung bei uns zu machen und habe das Thema Hilfe! Buchhaltung angelegt. Da habe ich eine ganze Menge Fragen gestellt, u. a. auch das mit den Auslagen. Schau da einfach mal rein. Andreas und die anderen haben mir die Fragen immer super beantwortet und erklärt. Wenn ich das verstanden habe, versteht das jeder.

Liebe Grüße Blnerin
Antworten