Zustellung Vergleich durch GVZ

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Zicklein
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#1

20.01.2009, 21:45

Hallo,

ich bin neu hier und habe heute einen Anruf von einem Gerichtsvollzieher bekommen. Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eines gerichtlichen Vergleiches, habe den beglaubigt-Stempel rauf gemacht und es an den Gerichtsvollzieher geschickt, damit er das dem Beklagten, der keinen Anwalt hatte, zustellt. Nun rief der mich heute an und sagte, er braucht die Vollstreckbare im Original. Muss ich dem Gerichtsvollzieher wirklich meinen Original-Titel schicken?

Bitte entschuldigt die doofe Frage, aber ich hatte bisher mit Zwangsvollstreckungssachen oder so gar nichts zu tun. Ich habe noch nie einem Gerichtsvollzieher etwas zur Zustellung geschickt.

Danke für Eure Hilfe.
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Gruftie
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#2

20.01.2009, 21:47

Ja, denn der Gerichtsvollzieher verbindet den Original-Titel mit der Zustellungsurkunde und Du bekommst dann alles wieder zurück.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

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sunshine24
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#3

20.01.2009, 21:48

:zustimm Gruftie
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Bino
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#4

20.01.2009, 21:49

:zustimm
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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Ana

#5

20.01.2009, 21:49

Stimme Gruftie zu. Wir haben immer Original + beglaubigte Kopie geschickt. Vergiss nicht eine Kopie für die Akte zu fertigen, falls mal die
Unterlagen verloren gehen

Gruß Ana
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#6

20.01.2009, 21:50

Dann muss ich dem wirklich meinen Titel schicken? Aber bei einem EB an Gegenanwälte schicke ich doch auch nur die beglaubigte und dann kommt das EB zurück und ich verbinde es mit dem Titel.
Zicklein
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#7

20.01.2009, 21:51

Ana, genau das ist ja meine Sorge, dass der Vergleich verloren geht!
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Gruftie
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#8

20.01.2009, 21:51

Ja, aber - wie oben beschrieben - verbindet der Gerichtsvollzieher den Titel mit der Zustellungsurkunde unter Aufdrückung seines Siegels...

Du musst keine Angst haben, kriegst den Titel doch wieder zurück!

Das ist etwas anderes, als wenn Du an die Gegenseite per EB zustellst...
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Bino
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#9

20.01.2009, 21:52

Joah, da kommste nicht drum rum.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
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#10

20.01.2009, 21:52

genau das ist ja meine Sorge, dass der Vergleich verloren geht!
Falls er wirklich mal verloren gehen sollte (könnte ja mal passieren) kannst Du immer noch die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung beantragen.
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