Ich lasse auch gerade für einen PfÜB Kosten festsetzen. Darin ist eine EMA enthalten, Gebühr 4,80 EUR zzgl. MWST, gesamt 5,71 EUR. Ich habe es so gemacht, dass ich unsere Rechnung an den Mandanten, in der die MWST erhoben wird, in Kopie mitgeschickt habe.Perle hat geschrieben:Danke für deine Antwort. Bei gewerblichen Mandanten war mir schon klar, dass ich dann nur netto vom Schuldner verlange. Ansonsten müsste ich wohl schon MWSt draufrechnen, denke ich. Ich werde jetzt einfach mal ZV-Kosten festsetzen lassen in einer Sache und mal schaun, was der Rechtspfleger dazu sagt. Die GVZs machen mal so, mal so.
Wir bekommen übrigens nie eine Rechnung von der Gemeinde, sondern schicken einen Verrechnungsscheck mit. Bisher habe ich immer nur die Kopie des Schreibens, in dem der Verrechnungsscheck erwähnt wird mitgeschickt, und die Mitteilung der neuen Anschrift durch die Stadt.
Werde berichten, ob der Rechtspfleger das so anerkannt hat, oder ob er die MWST von 0,91 EUR abzieht.
Schreib mal, wie es bei Euch läuft, Perle.
Edit: gerade bekomme ich einen PfüB zurück, bei dem ich einen Handelsregisterauszug angefordert hatte, um den Geschäftsführer der GmbH, bei der der Schuldner beschäftigt ist, festzustellen.
Im Forderungskonto habe ich 5,36 EUR wie folgt gebucht: "Justizverwaltungsgebühr für Abruf aus dem elektr. Handelsregister § 2 Abs. ! JVKostO 4,50 EUR zzgl. gesetzl. MWST 19%"
Außerdem hatte ich die Rechnung an den Mandanten, in der die Mehrwertsteuer erhoben wurde, in Kopie mit an das Gericht geschickt. Es gab keine Beanstandungen; PfÜB wurde antragsgemäß erlassen!