folgender Fall, zu dem ich den Streitwert wissen müßte (bzw. es vom RA zur Prüfung bekommen habe) :
Wir vertreten den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit durch Vereinbarung ausgeschieden.
Welcher Streitwert ?
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Also ist der dreifache Jahresbetrag die Obergrenze - sehe ich das richtig ?§ 42 GKG hat geschrieben:§ 42 Wiederkehrende Leistungen
[...]
(3)
1.
[...] bei Ansprüchen von Arbeitnehmern auf wiederkehrende Leistungen [...] ist der dreifache Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen maßgebend, wenn nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen geringer ist.