Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
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Desiree
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#1
30.12.2008, 09:28
Ich habe ein Urteil vorliegen, in dem die Beklagte verurteilt wurde, an die Klägerin (unsere Mandantin) Gegenstände herauszugeben und
die Klägerin von außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 555,60 € freizustellen.
Was ist mit dem Makierten gemeint?
Ich würde jetzt ganz normal ein Aufforderungsschreiben an die Beklagte erstellen, in dem ich diese zur Herausgabe und zur Zahlung dieser 555,60 € auffordere. Ist dies richtig?
Desi
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charly03
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#2
30.12.2008, 09:48
Jep, das ist richtig!
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
![Bild](http://wuerziworld.de/Smilies/mx2/mx43.gif)
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Francis
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#3
30.12.2008, 10:03
Na das ist ja ne bekloppte Formulierung. Ich würde sagen, das soll heißen, dass die unterlegene Partei die vorgerichtlichen Kosten eurer Mandantin zu tragen hat. Und ich schließe mich hier charly an, würd ich auch so machen.
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JonesJess
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#4
30.12.2008, 10:10
So eine Formulierung ist mir auch neu.
Aber trotzdem ist es richtig, dass diese jetzt von der Gegenseite gefordert werden müssen.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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Curry
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#5
30.12.2008, 10:16
Also das hab ich auch noch nicht gelesen, aber ich sehe das wie ihr.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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charly03
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#6
30.12.2008, 10:20
![Nachdenken :nachdenk](./images/smilies/nachdenk.gif)
Also ich hab diese Formulierung tatsächlich schon mal gelesen! Ich denke, es kommt darauf an, wie es in der Klage beantragt worden ist.. so wird es dann sicher auch im Urteil formuliert.
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Liebe Grüße, charly03
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