Gebühr 3309
- stein
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Na, aber, wie schreibe ich das denn in einen Pfüb oder ZV - Auftrag ?
Auch wenn ich ihn jetzt in Word speichere ?
Als Rechnung ?
So wie angegeben ?
Wäre das richtig ?
Auch wenn ich ihn jetzt in Word speichere ?
Als Rechnung ?
So wie angegeben ?
Wäre das richtig ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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- Forenfachkraft
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Jetzt verstehe ich Deine Frage nicht mehr - was meinst Du als Rechnung?
Die aufgeschlüsselten Rechtsanwaltskosten im ZV-Auftrag oder Antrag auf PfÜb sind in den Auftrag mit aufzunehmen, wie üblich! So auch dann mit eben dieser Rechtsanwaltsforderung. Das müßte doch auch bei den Forumlaren so sein.(?)
Die aufgeschlüsselten Rechtsanwaltskosten im ZV-Auftrag oder Antrag auf PfÜb sind in den Auftrag mit aufzunehmen, wie üblich! So auch dann mit eben dieser Rechtsanwaltsforderung. Das müßte doch auch bei den Forumlaren so sein.(?)
- stein
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Klar, verstehe ich Tanja.
Ja, so wie du es mir beigebracht hast, nach rechts.
Aber ich habe mir z.B. schon mal einen Pfüb in Word gebastelt.
Nach Anleitung - aus dem Forum - und dem, was ich im Büro noch so gefunden habe.
Ganz unten steht nun :
Ferner werden folgende Kosten dieses Antrages gemäß nachstehender Aufstellung geltend gemacht.
Gegenstandswert: €....
0,3 Verfahrensgebühr gem.Nr. 3309 VV RVG
Entgelte für Post- und Tele....Nr. 7002 €
Zwischensumme €
zzgl. 19% MwSt. €
zzgl. der für diesen Antrag notwendigen Gerichtskosten in Höhe von € 15,00
Summe
So sieht das jetzt bei mir aus.
Nun meine ich, müßte ich, wenn Zv-Androhung vorangegangen ist, dort doch noch reinschreiben (direkt unter die 0,3 Gebühr) :
- Auslagen für ZV-Androhung vom ....in Höhe von ....€ bleiben bestehen -
Ist das richtig ?
Ja, so wie du es mir beigebracht hast, nach rechts.
Aber ich habe mir z.B. schon mal einen Pfüb in Word gebastelt.
Nach Anleitung - aus dem Forum - und dem, was ich im Büro noch so gefunden habe.
Ganz unten steht nun :
Ferner werden folgende Kosten dieses Antrages gemäß nachstehender Aufstellung geltend gemacht.
Gegenstandswert: €....
0,3 Verfahrensgebühr gem.Nr. 3309 VV RVG
Entgelte für Post- und Tele....Nr. 7002 €
Zwischensumme €
zzgl. 19% MwSt. €
zzgl. der für diesen Antrag notwendigen Gerichtskosten in Höhe von € 15,00
Summe
So sieht das jetzt bei mir aus.
Nun meine ich, müßte ich, wenn Zv-Androhung vorangegangen ist, dort doch noch reinschreiben (direkt unter die 0,3 Gebühr) :
- Auslagen für ZV-Androhung vom ....in Höhe von ....€ bleiben bestehen -
Ist das richtig ?
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