Hallo,
ich habe ein Problem. Also wir haben in einer Sache ZV usw. gemacht und die Gegenseite (ist ne Firma) hat dann auch an den GVZ Geld bezahlt. Kurze Zeit später ist der Geschäftsführer verstorben und die gesetzlichen Erben haben das Erbe ausgeschlagen. Nun ist die Gegenseite der Meinung das das KFA-Verfahren dadurch unterbrochen ist und im Ergebnis hinfällig und fordern die gezahlte Summe zurück.
Das das KFA-Verfahren unterbrochen wird durch den tod weiß ich, aber meine Frage ist jetzt, ist das Verfahren auch hinfällig und müssen wir das Geld zurückbezahlen??
Es wäre super wenn mir da irgendjemand helfen kann ich finde darüber einfach nichts.
LG woelckchen18
Schuldner verstorben, was nun?!
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Also, ich bin mir nicht sicher, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr jetzt das Geld zurückzahlen müsst.
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
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Die Firma ist doch euer Gegner, oder verstehe ich das falsch.
Die Firma wird doch lediglich durch den Geschäftsführer vertreten. Nach dem Tod wird doch dann ein neuer Geschäftsführer bestellt.
Genau weiß ich es allerdings auch nicht.
Die Firma wird doch lediglich durch den Geschäftsführer vertreten. Nach dem Tod wird doch dann ein neuer Geschäftsführer bestellt.
Genau weiß ich es allerdings auch nicht.
- Pepples
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Erstmal kann nur ein laufendes Verfahren unterbrochen werden. Wenn hier schon ein Urteil mit Kostenentscheidung vor dem Tod des ergangen ist, würde ich dazu tendieren, dass nichts mehr unterbrochen werden kann.
Da ihr ja schon der ZV gewesen seid, gehe ich weiter davon aus dass ihr den KFB schon habt. Welches Verfahren soll also unterbrochen werden? Ist doch alles schon abgeschlossen.
Dann stellt sich mir die Frage, wer jetzt die Gegenseite ist? Habt ihr den Titel gegen die Firma? Besteht diese weiter und macht jetzt die Einwendungen geltend oder wer? Wenn Titel gegen die Firma und diese weiter besteht, haftet sie auch weiter. Oder war die Forderung nur gegen den GF persönlich?
Da ihr ja schon der ZV gewesen seid, gehe ich weiter davon aus dass ihr den KFB schon habt. Welches Verfahren soll also unterbrochen werden? Ist doch alles schon abgeschlossen.
Dann stellt sich mir die Frage, wer jetzt die Gegenseite ist? Habt ihr den Titel gegen die Firma? Besteht diese weiter und macht jetzt die Einwendungen geltend oder wer? Wenn Titel gegen die Firma und diese weiter besteht, haftet sie auch weiter. Oder war die Forderung nur gegen den GF persönlich?
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ok, also ich habe mit meinem chef den fall nochmal besprochen. sorry aber habe es selber total falsch verstanden...
also nochmal wie gesagt wir haben gegen die Gegenseite ein Urteil erwirkt und anwschließend einen kfa gemacht der aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bewilligt ist. Die Gegenseite hat ja auch eine summe gezahlt. So jetzt ist aber unser Mandant gestorben im Oktober (und kurz vorher hat gegenseite bezahlt).
so dadurch ist das KFA verfahren ja unterbrochen also das habe ich zumindestens im gesetz gelesen. und mein chef hat auch gesagt, dass er das geld wohl zurückbezahlen müsste, aber er möchte jetzt wissen, ob wir das geld auch einbehalten können und auf Forderungen anrechnen können die uns unser mandant eigentlich noch schuldet (der der verstorben ist) und wenn ja wo im gesetz das steht.
also nochmal wie gesagt wir haben gegen die Gegenseite ein Urteil erwirkt und anwschließend einen kfa gemacht der aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bewilligt ist. Die Gegenseite hat ja auch eine summe gezahlt. So jetzt ist aber unser Mandant gestorben im Oktober (und kurz vorher hat gegenseite bezahlt).
so dadurch ist das KFA verfahren ja unterbrochen also das habe ich zumindestens im gesetz gelesen. und mein chef hat auch gesagt, dass er das geld wohl zurückbezahlen müsste, aber er möchte jetzt wissen, ob wir das geld auch einbehalten können und auf Forderungen anrechnen können die uns unser mandant eigentlich noch schuldet (der der verstorben ist) und wenn ja wo im gesetz das steht.
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was bezahlt?? auf KFB, der noch nicht erlassen ist??? oder Urteilssumme???Die Gegenseite hat ja auch eine summe gezahlt. So jetzt ist aber unser Mandant gestorben im Oktober (und kurz vorher hat gegenseite bezahlt).
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nee die Urteilssumme
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In erster Linie ist der Mdt. Euer Kostenschuldner - wer die Musik bestellt, muß sie auch bezahlen!!!!ob wir das geld auch einbehalten können und auf Forderungen anrechnen können die uns unser mandant eigentlich noch schuldet
Euer Mdt. (nicht Ihr!) hat nur ein Erstattungsanspruch gegen den Gegner.
Wenn Euer Mdt. verstorben ist, dann müßt Ihr mal schauen, wer Erbe ist...
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Na die Urteilssumme schulden die Gegner unabhängig davon, ob Euer Mdt. verstorben ist oder nicht, auch der Zeitpunkt des Todes ist egal!!!nee die Urteilssumme
Der Betrag steht jetzt dem/n Erben zu!!! Da kann der Gegner gar nix zurückverlangen!!!