Die Forderung stammt vom 24.08.2004
![Ausrufezeichen :!:](./images/smilies/icon_exclaim.gif)
Der Mahnbescheid wurde erstmals versucht zuzustellen im Mai 2005, steht oben mittig auf dem MB
Aufgrund häufiger Umzüge war der Schuldner nicht zu ermitteln
![Auf den Arm nehmen :P](./images/smilies/icon_razz.gif)
Heute, am 2.12.2008 wurde der MB zugestellt
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Meiner Meinung nach ist die Forderung verjährt, da nur die Zustellung des MB die Hemmung nach § 204 auslöst. Und als demnächst zugestellt, kann man dies ja auch nicht bezeichnen.
Verjährt oder nicht?
Danke