Einen wunderschönen guten Morgen zusammen!
Ich wollt mal von euch schlauen Füchsen wissen, ob ich für die schriftliche Aufforderung an den Drittschuldner, dass dieser die Erklärung nach § 840 ZPO abgibt, eine Geschäftsgebühr fordern kann?!?!
Danke im Voraus!
GG für Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung?
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 22.02.2007, 11:39
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m. E. nicht, gehört doch zur Zwangsvollstreckungsmaßnahme dazu. Lasse mich aber gern eines anderen belehren falls meine Annahme falsch sein sollte.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Ich bin auch der Meinung, dass das mit der 0,3er Verfahrensgebühr für die Zwangsvollstreckung abgegolten ist.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Schade eigentlich.
Hätte jetzt gedacht, dass wir, wenn wir ein extra-Aufforderungsschreiben machen müssen, weil der Drittschuldner nach Zustellung des PfÜB nicht seine Erklärung abgibt, auch eine extra Gebühr dafür verlangen können. Schließlich hat er die Frist versäumt, Verzug etc.
Bleibt ihr bei eurer Meinung?!
Hätte jetzt gedacht, dass wir, wenn wir ein extra-Aufforderungsschreiben machen müssen, weil der Drittschuldner nach Zustellung des PfÜB nicht seine Erklärung abgibt, auch eine extra Gebühr dafür verlangen können. Schließlich hat er die Frist versäumt, Verzug etc.
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[color=#8000BF][hr]wichtig ist nicht, wieviel man weiß - solange man weiß, wo man nachgucken kann! ;o)[/color][font=Comic Sans MS][/font]
unter Hinweis auf 840 ZPO und mögliche DS-KLage.Oder erinnert man den Drittschuldner einfach an die Abgabe der Drittschuldnererklärung?