Hallo, ich bin neu im Forum!
Ich habe eine Frage: Wenn ich eine 1,3 Geschäftsgebühr mit 16 % in 2006 abgerechnet habe, und in 2007 über die gesamten Kosten abrechnen möchte, sprich über die restlichen Kosten, wie sieht es dann mit der Anrechnung 0,65 Geschäftsgebühr aus? Ich meine die Geschäftsgebühr habe ich ja in 2006 mit einem USt-SAtz von 16 % abgerechnet und meine Frage ist nun ob es Probleme gibt aus steuerrechtilcher Sicht wenn ich "einfach" 0,65 Geschäftsgebühr auf die 1,3 Verfahrensgebühr mit einem USt-Satz von 19 % anrechne?
Vielleicht sehe ich auch ein Problem wo es gar keins gibt?
Kann mir jemand helfen?
Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr
- Tastenluder
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Erstmal herzlich willkommen.
Wie ich dich verstehe, möchtest du also die gerichtlichen Gebühren abrechnen. Da interessiert die MwSt. ja gar nicht, du rechnest ja nur eine 0,65 Geschäftsgebühr an und am Schluss nimmst du auf den Rest die 19 % MwSt. Du rechnest ja die Gebühr an und nicht die MwSt.
Wie ich dich verstehe, möchtest du also die gerichtlichen Gebühren abrechnen. Da interessiert die MwSt. ja gar nicht, du rechnest ja nur eine 0,65 Geschäftsgebühr an und am Schluss nimmst du auf den Rest die 19 % MwSt. Du rechnest ja die Gebühr an und nicht die MwSt.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Tastenluder
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Dankeschön, genau auf den Trichter bin ich nämlich auch gekommen. Eine Kollegin hatte mich gebeten zu recherchieren und ich dachte ich frag hier einfach mal nach.