Mandant ist bei HDI rechtsschutzversichert und verliert wegen Trunkenheit (1,25 im Blut) den Führerschein.
Strafbefehl, weitere 6 Monate, 2.700 €. Mandant ist Vize-Geschäftsführer eines Großunternehmens, viel unterwegs, auf möglichst kurze Sperrzeit angewiesen.
Die HDI beurteilt sowas doch tatsächlich als unterdurchschnittliche Tätigkeit und kürzt die Grundgebühr um 45,00 € (normal 165 €) auf 120,00 €
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
So eine Frechheit !
Ich hab natürlich was dazu geschrieben
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Mußt ich nur mal loswerden
![Übel :uebel](./images/smilies/kotz.gif)