ich habe mal wieder ein Problem mit meinem "lieblings" Thema der ZV
![Neutral :|](./images/smilies/icon_neutral.gif)
Chefin meint, wir haben ja im Scheidungsurteil bezüglich des Versorgungsausgleichs die Rentenanwartschaften mit Versicherungsnummer stehen. Der Schuldner hat zwar noch keinen Anspruch auf diese Rente, da er noch zu jung ist, aber ich soll jetzt versuche bzw. herausfinden ob es möglich ist die Altersrente hier in Deutschland zu pfänden. Was meint ihr? Ist das machbar?
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Der Pfüb muss doch auch zugestellt werden an den Schuldner oder nicht? Oder kann ich im Pfüb öffentliche Zustellung beantragen? Und kann ich den Pfüb hier in Deutschland an ein Gericht schicken und wenn ja an welches.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Sorry Fragen über Fragen. Hoffe ihr könnt mir einige Tips geben.
Bin so langsam echt am verzweifeln.
LG Raphaela