Aufhebungsvertrag vor der Abschlussprüfung?

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Gast

#1

17.02.2007, 01:31

Hallo an euch alle. :wink2
Ich zerbreche mir zur Zeit wegen Folgendem den Kopf:
Ich bin im 3. Lehrjahr und werde dieses Jahr im Mai die Abschlussprüfung schreiben. Da ich besonders in Kostenrecht bis jetzt zwei 5er geschrieben habe, mache ich mir Sorgen ob ich die Prüfung überhaupt bestehe. Ich hab letzte Woche in der Rechtsanwaltskammer angerufen und nachgefragt, ob ich, falls ich die Abschlussprüfung nicht bestehe, bis zur Wiederholungsprüfung weiter in der Kanzlei arbeiten muss oder auch ohne Arbeitsstelle die Prüfung nachschreiben kann.
Mir wurde dann gesagt, dass ich in dem Fall am besten einen Aufhebungsvertrag machen soll und dann extern an der Prüfung teilnehmen kann.

Jetzt zu meinem Problem.... :?
Ich habe mich dann gleich noch erkundigt, ob es möglich wäre, jetzt noch vor der Prüfung die Ausbildung durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden, weil ich in der Arbeit schon von Anfang an ziemlich gemobbt wurde und ich es dort einfach nicht mehr aushalte. In letzter Zeit ist es besonders schlimm.
Laut Auskunft von der Rechtsanwaltskammer kann ich die Prüfung auf jeden Fall mitschreiben, auch wenn ich morgen kündigen würde, da ich ja schon zugelassen bin und weil es angeblich ein viel zu großer "verwaltungstechnischer Aufwand" wäre, mich wieder zu streichen.
Jetzt bin ich am überlegen, was ich machen soll. Einerseits will ich so schnell wie möglich weg aus der Kanzlei, andererseits hab ich Angst, dass ich dann aufeinmal doch nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen kann, weil ich ja nicht mehr in einem Ausbildungsverhältnis stehe. :(
Es reicht ja angeblich schon das Fehlen des Berichtshefts, dass man von der Prüfung ausgeschlossen wird hab ich gehört.
Was meint ihr dazu?
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Pepsi
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#2

17.02.2007, 11:40

ja das mit dem berichtsheft stimmt.. ich frag mich wer das unterschreiben soll, wenn du nicht mehr arbeiten gehst, bzw was du bei praktisches reinschreiben willst.. das solltest du nochmal mit der kammer abklären

wegen dem aufhebungsvertrag nach der prüfung: man kann doch einfach nicht mehr zur arbeit gehen glaub ich..

ansonsten sorry, aber du hast es jetzt solange ausgehalten, die paar Monate hälst du doch auch noch aus.. habt ihr mündliche vor dem 1.7.?
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Sandra S.
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#3

17.02.2007, 18:23

Würde auch auf Nummer sicher gehen und die paar Monate noch durchhalten. Ist zwar schwer, vor allem wenn man sich jeden Tag zum in die Kanzlei gehen überwinden muss (ich weiß, wovon ich rede :wink: mir gings bis vor kurzem genauso).

Aber sicher ist sicher. Auf die telefonische Auskunft von der Kammer würde ich nicht unbedingt vertrauen. Am Ende ist der "verwaltungstechnische Aufwand" doch nicht so groß und du wirst gestrichen. Wäre doch ärgerlich!

Also auch wenns schwer fällt: Ich würde an deiner Stelle in den sauren Apfel beißen! Und es ist ja ein Ende in Sicht. Und wenn du die Prüfung dann doch nicht bestehen solltest (was ich dir natürlich nicht wünsche!), kannst du dich immer noch erkundigen, wie das genau weiter läuft. Hab aber auch sowas gehört, dass du dich dann von der Arbeit freistellen lassen kannst, also nur noch die Wiederholungsprüfung machen musst. Weiß es aber nicht genau, hat sich vielleicht inzwischen auch was geändert...

Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen. Tu was für deine Prüfung, der Anreiz ist ja da (dass du aus der Kanzlei endlich rauskommst). Ne bessere Motivation kanns doch nicht geben, oder?

:kopfhoch Die paar Monate packst du auch noch!!!
Liebe Grüße
von Sandra
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#4

18.02.2007, 13:18

Hier mal ein Bericht aus eigener Erfahrung: ich habe meine Lehre damals in einer "Familienkanzlei" (Vater und zwei Söhne) absolviert und ging dort durch sämtliche Höhen und Tiefen. Der Seniorchef war das Ekel in Person und hat mich nur schikaniert. Blöd nur, dass ich schon immer eine große Klappe hatte und mir nicht viel gefallen ließ. Zur Not hab ich halt mal ne Stunde lang lautstark mit ihm gestritten, dann gings wieder.

Außerdem hatten die auch so das Hobby, die Lehrlinge kurz vor Schluss rauszuekeln (frag mich nicht warum). Hab ich mir gedacht: Leute, mit mir ned!

Zum Glück war ich in der Schule ganz gut und hatte von daher kein Problem. Und da wir damals auch erst im Juli mündliche Prüfung und somit Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub hatten, hab ich mir halt mal eben den Monat vor der Schriftlichen frei genommen und bin dazwischen nur zur Schule gegangen, so konnte er mich nicht nerven und es ging alles bestens.

Ich hatte zuviel Stolz als dass ich mich so kurz vorm Ziel hätte unterkriegen lassen und das empfehle ich dir auch!

Ich weiß selbst wie sch... es ist wenn man sich im Büro nicht wohlfühlt, aber du kannst nach der bestandenen Lehre gehen ohne groß Probleme wegen einer Kündigung zu haben! Wärst ja schön blöd, da noch zusätzlich Stress zu suchen.

Wegen deiner Schulprobleme kann ich dir nur raten such dir schnellstmöglich Nachhile!

Ein Lehrling von mir hatte mal fast zwei Monate Urlaub vor der Prüfung und ich Idiot hab mich darauf verlassen, dass sie lernt. Von wegen: schönes Wetter genossen hat sie und daraufhin prompt ne Bomben-Sechs in RW geschrieben! Super! Danach hat sie es kapiert, hat das halbe Jahr drangehängt und ab sofort Nachhilfe genommen!

Also häng dich rein Mädel und lass dich nicht unterkriegen! Mach die Lehre fertig und streng dich in der Schule an, damit du die Prüfung schaffst. Danach such dir was anderes!

VIEL GLÜCK! :andiearbeit
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
Gast

#5

19.02.2007, 00:35

Danke für eure lieben Antworten :wink:
Ich werd jetzt erstmal morgen bei der Kammer anrufen und mich nochmal genau erkundigen. Es ist zwar schon irgendwie verlockend jetzt einfach aufzuhören und trotzdem den Abschluss zu machen, aber ich glaub mir is das Risiko dann doch zu groß, dass ich aus irgendeinem Grund dann auf einmal doch nicht mehr zur Prüfung zugelassen bin.

@ AngieMB: das mit dem Familienbetrieb kenn ich, bin selbst in so einem. Vater und Sohn und noch ne Anwältin. Aber die Anwältin is diejenige, die am meisten Stress macht. Da wird ständig gestritten zwischen denen und wir Angestellten (bevorzugt ich) bekommen dann ihre schlechte Laune ab.
Mich macht sie in letzter Zeit dauernd fertig, wegen jeder Kleinigkeit. Vor kurzem hieß es "sie schaffen den Abschuss ja eh nicht" "kündigen können sie jederzeit, nur wir können ihnen nicht kündigen", usw. Und durch Zufall hab ich mitbekommen, dass sich alle hinter meinem Rücken darüber unterhalten, dass ich den Abschuss ja nie schaffe und sie deswegen dieses Jahr keinen neuen Lehrling einstellen können. :shock:

Naja, ich wart jetzt erstmal ab, wie es sich in nächster Zeit so entwickelt und was die Kammer meint. Nen Aufhebungsvertrag kann ich ja dann notfalls immer noch machen. Gibt´s dafür eigentlich ne Frist oder brauch ich dann sobald der Vertrag steht nicht mehr kommen? Ich hab gehört, dass der Ausbilder dem Aufhebungsvertrag zustimmen muss, sonst geht gar nichts? Aber so wie die´s mir vor kurzem regelrecht "angeboten" haben, hab ich damit dann warscheinlich keine Probleme. :|

@ Pepsi: die mündlichen Prüfungen hab ich erst am 2. Juli. d.h. dann den ganzen Juni durcharbeiten...ich weiß, is nur ein Monat, aber für mich is das schlimm. :|
Gast

#6

19.02.2007, 14:18

Hallo narmora,

die Ereignisse in Deiner Kanzlei sind natürlich alles andere als aufbauend, besonders, wenn man auch noch kurz vor der Prüfung steht.

Das Kostenrecht nicht gerade zu Deinen Stärken gehört, läßt sich aber doch sicherlich ändern. Gerade weil Du den tiefen, inneren Wunsch in Dir trägst, daß Du aus dieser Kanzlei möchtest, würde ich mich nochmal hinsetzen und gucken, warum ich Kostenrecht nicht verstehe.

Hast Du keine Klassenkameradin oder Kollegin, die Dir das RVG erklären kann???

Punkt 2. Den Schwanz einziehen kann doch nun wirklich jeder. Nimm Dir vor, daß Du es Deinen Chefs zeigst und auf jeden Fall die Prüfung bestehen möchtest. Wenn man sich für sein Ziel wirklich einsetzt und hart daran arbeitet, freut man sich umsomehr, daß man es am Ende geschafft hat.

Solltest Du die Prüfung, dann doch nicht bestehen - was wir ja alle nicht glauben wollen - dann besteht nach der Prüfung immernoch die Möglichkeit, daß Du in einem anderen Büro fertiglernst. Deine Verhandlungschancen stehen daher aber sicherlich wesentlich schlechter.

Doch bevor diese Entscheidungen getroffen werden, solltest Du Dich auf Deine Prüfung vorbereiten und Dein bestes geben.

Ich drück Dir für die Prüfung die Daumen.

Gruß
Preußi
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#7

19.02.2007, 17:09

Hallo,

das sind ja wirklich keine idealen Bedingungen.

Bei uns ist es allerdings so, dass Du die Prüfungsgebühr selbst bezahlen musst, wenn Du nicht bei einer Kanzlei Deine Ausbildung machst. Ansonsten zahlt die Kanzlei die Gebühr.

Ich drücke Dir auf alle Fälle alle Daumen für die Prüfung.
StineP

#8

19.02.2007, 17:26

Also wenn du nicht mehr angestellt bist, musst du selbstverständlich die Gebühr bezahlen..... Dein Ex-Arbeitgeber wird da nicht für aufkommen...

So kurz vorm Ende würde ich das Risiko auch nicht eingehen wollen. Besser durchhalten und danach noch stolzer auf sich selbst sein, als am Ende wieder am Anfang ohne irgendwas zu stehen.
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#9

21.02.2007, 04:05

Hi :-)

Ich hab hier ja schon öfter mal auf das RA-MICRO E-Schulungscenter verwiesen.

@narmora
Für Azubis gibt´s da nämlich ab Montag, 26.02.07 was interessantes:
10 Live-Veranstaltungen mit Dozenten aus dem Deubner-Verlag
zur Vorbereitung auf die Abschlußprüfung

Am 26.02. Rechnungswesen
am 27.02. Verfahrensrecht
:
:
weitere Termin gibt´s auf der HP

Die Seminare beginnen jeweils um 18:00 Uhr.

Gruß,
Jörg
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schneeflocke
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#10

21.02.2007, 07:59

Hallo,

ich würde auch nicht dazu raten, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.

Wichtig ist, dass Du die Auskünfte von der Kammer nicht nur per Telefon einholst, sondern auch um schriftliche Mitteilung an Dich bittest.
Erzählen kann man viel am Telefon....... schriftlich ist besser.

Deine Gedanken mit dem Berichtsheft sind richtig. Bei uns zumindest muss der Azubi am Prüfungstag das Heft mitbringen.

Halte bitte bis zur Prüfung durch. Wenn es ganz schlimm wird und es gar nicht mehr geht, dann sprich mit Deinem Hausarzt. Meiner hilft nicht nur bei Husten und Schnupfen, sondern auch wenn meine Seele erschöpft ist.
Auch dann braucht man ein paar Tage Ruhe.

Der Aufhebungsvertrag ist in Deinem vorliegenden Fall sicherlich eine Lösung, aber nicht unbedingt die beste. Es gibt sicherlich noch andere Möglichkeiten. Übereile nichts.

Dir viel Glück

Schneeflocke
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