Pfändung der Lebensversicherung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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blackcat
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#1

16.02.2007, 12:55

Hallo Forum,

das Vermögensverzeichnis zeigt auf, dass der Schuldner eine Lebensversicherung hat, die 2014 an ihn ausgezahlt wird.

Sie ist noch nicht abgetreten.
Eigentlich wollte ich einen ganz normalen PfÜB machen und die Versicherung pfänden, so dass wir dann 2014 unsere Forderung überwiesen bekommen.

In einem früheren Thread habe ich gelesen, dass ich die Lebensversicherung auch an Schuldners Stelle kündigen kann.
Könnt ihr mir vielleicht sagen, wie diese Kündigung genau auszusehen hat?
Muss ich was Wichtiges dabei beachten?

Danke für eure Hilfe!
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katuscha
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#2

16.02.2007, 13:00

Hallo einer unser Anwält hat mal ein Gutachten dazu geschrieben.

Ein Auszug:

Als Pfändungsformel wird folgendes empfohlen:

„Gepfändet werden alle angeblichen Forderungen und Rechte des Schuldners an die X-Lebensversicherungsgesellschaft – Drittschuldnerin- aus dem auf den Erlebens- oder Todesfall am X abgeschlossenen Versicherungsvertrag Nr. X, insbesondere auf Auszahlung der Versicherungssumme und der Gewinnanteile und auf Zahlung des Rückkaufwerts (§ 176 VV), ferner das Kündigungsrecht (§ 175 VVG) und das Recht auf Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung (§ 174 VVG), sowie das Recht auf Widerruf der Bezugsberechtigung eines Dritten und Benennung eines anderen Bezugsberechtigten (§ 166 VVG).
Zugleich wird die Herausgabe des Versicherungsscheins und der letzten Prämienquittung an den Gläubiger angeordnet (§ 836 III ZPO).

vgl. David „Tips zur Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen“, MDR 1996, 24 f.
sowie David, „Der Umgang mit Schuldnern“, Rn 426

Neben der Kündigung einer Lebensversicherung um den Rückkaufswert ausbezahlt zu kommen, kommt auch der Verkauf der Versicherung gem. § 844 ZPO in Betracht.
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Zonnie
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#3

16.02.2007, 21:26

Also ich hab auch letztens zwei Lebensversicherungen gepfändet. Meine Kollegen (die nun in Mutterschutz ist) meinte nur, ich müsste dann sehen, dass der Schuldner die Versicherungsscheine rausrückt und dann könnte ich die Lebensversicherung kündigen.

Ich denke wir werden da einfach ohne viel Tamm-Tamm sinngemäß "gem. PfÜB vom ... kündigen wir hiermit Lebensversicherung mit der Bitte uns den Betrag x (gem. anliegendem Forderungskonto) auszuzahlen
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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Sandra S.
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#4

16.02.2007, 22:23

Wichtig ist vor allem, dass das Recht auf Kündigung mit gepfändet wird. Ansonsten könnt ihr nicht anstelle des Schuldners kündigen!

katuscha, danke für den Textbaustein! Sowas kann man doch immer gebrauchen...
:blumen
Liebe Grüße
von Sandra
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dundine
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#5

16.02.2007, 23:24

hatte auch mal so eine sache auf dem tisch. habe einen ganz normalen pfüb mit einem soldan-formular gemacht. hab dann von der bank automatisch die mitteilung bekommen, dass das ganze gepfändet ist und gekündigt. zur auszahlung musste ich aber den versicherungsschein im original vorlegen. also nochmal GV losschicken zum schuldner wegen herausgabe, titel hierbei ist ganz normal das urteil oder was auch immer du hast, was du bereits für den gv zur ev-abnahme hingeschickt hattest.

sollte der schuldner angeben, das original des versicherungsscheines nicht mehr zu haben, gleich diesbezüglich ev abnehmen lassen. das brauchst du dann zur vorlage bei der versicherung für die auszahlung. kann auch sein, die versicherung schickt dir noch ein formular zu, was der schuldner unterschreiben muss. war bei uns so. der schuldner war für gv unauffindbar. da is die mandantin dem schuldner dann auf die pelle gegangen und hat die unterschrift bekommen. und wir dann das geld ;-)
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infinity
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#6

18.02.2007, 12:23

Ich hab vergangene Woche mit einer Versicherung wegen der Vorlage des Versicherungsscheines telefoniert. Die hatten so einen merkwürdigen Standarttext als Drittschuldnererklärung verwendet, der auch die Vorlage des Scheines vorsah. Meist ist es jedoch so, dass die Pfändung ausreicht und der Schein nicht mehr übersandt werden muss. So zumindest meine Erfahrung. Ein Anruf bei der Versicherung kann also ggf. auch Zeit und Geld sparen helfen.
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
Herzchen
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#7

20.02.2007, 10:35

Da die Lebensversicherung bald ausbezahlt wird, nehme ich an, der Schuldner ist schon etwas älter.
Vielleicht noch ein Tip am Rande, was ich in letzter Zeit immer öfter mach:

Rentenanwartschaften pfänden.
Geht ohne großen Aufwand. In der EV geben die ja immer an, welche Rentenversicherung sie haben.
Dort muss man nur das Geburtsdatum und den Geburtsort angeben und schon ist die Rente gepfändet.
Das Geld bekommt man leider erst, wenn derjenige in Rente geht. Deshalb lohnt sich das eigentlich nur bei ältern Leuten, da man ansonsten doch sehr lange warten muss.

Hätte ich aber nicht gedacht, dass das so einfach geht.

Herzliche Grüße
Caroberg

#8

20.02.2007, 10:40

Hab vor kurzem auch Erfolg mit der Pfändung von der Lebensversicherung gehabt. Die wollten aber auch die Originalpolice, weil die Versicherung ja gekündigt wird, damit nicht der Schuldner irgendwann später von seiner Versicherung das Geld haben will, Also ORIGINAL gleich mit im PfÜB pfänden. (Herausgabe, Recht auf Kündigung, Recht auf Änderung der Bezugsberechtigung)
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blackcat
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#9

22.02.2007, 09:31

Danke für eure Antworten!
Dann werde ich`s gleich mal probieren

:blumen
Mati
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#10

17.07.2008, 12:27

Hallo,

ich habe eine ZV gegen einen Rentner. EV ist abgegeben. Darin gibt er an, dass er Versorgungsbezüge der DRV Bund i. H. v. 2.752,- brutto erhält. Seine Ehefrau verdient nix, Vorpfändungen liegen i. H. v. 412,- Euro vor.

Nach meiner Auffassung müßte doch noch ein Teilbetrag der RV pfändbar sein. :teufel Laut Pfändungstabelle liegt der pfändbare Betrag bei 1.242,40 € (allerdings vom Nettoeinkommen).

Seine Rente ist aber brutto! Krankenversicherung, Pflegeversicherung etc. hat er im EV Protokoll aber nicht angegeben.

Weiß jemand, ob ich nun noch in die RV vollstrecken kann?

Wieviel Abzug vom Brutto muss man für RV/PV etc. vornehmen? Muss man überhaupt dafür Abzüge vornehmen????
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